Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

trinkchcn zu gcdechtnussseiner martter und durch unser haftwertickait willen gegeben hat, und in des auffsetzungen, er zu seinen Jungem sprach, 'tut das in meiner gedechtnuss', danimb daz das obrist und gröste beyzaichen seiner ubertreffenlichen liebe damit er uns Heb gehabt hat, uns ain obrisls und ersames Sacrament, ain wun derliche, erschrehkliche, wollustige, sueße und die Sicherist und Kostlichiste gedecht nuss über alle ding were, daijnn zaichen vemewet und wundcrwerch verkeret sind, darynne man alle wollustikait hat, und uns hilff unsers lebens und hails nachvolget, das da ist die Suezzist heiligist und haiiwertig gedechtnuss darynne wir ain dannkchpere gedechtnuss unser erlosung haben von pößem gezogen und in guttat gesterkcht werden und in fugenden und gnaden aufhemen, dadurch wir erlöset sein und davon gcschriben steet, wer von dem prot isset der lebt ewiclich. Daz wir das al les angeschen und betracht haben..." Die Stiftung erfolgte "seinen götllchen gnaden,seiner lieben muter der Junkchfrawen Marie und allen heiligen zu sundem lob und erren" aber auch "allen unsem vor dem Herztzogen und fursten zu Österreich etc. loblicher gedechtnuss" und "unserselbs, unsers ... lieben vettem Kunig Lasslawes und aller unser nachkomen geluckseligen stanndes willen" und schließlich "unsem und jren seein zu hilff und fürdrung zu dem ewigen leben". Die enge Verbindung der Stiftung mit der Dynastie erhellt auch aus der Tatsache, daß die Schüler beim Absingen des Tantum ergo bzw. des Ecce panis angelorum rot weiß-rote Fähnchen "als der Schilt von Österreich" in ihren Händen halten sollten. Der Kaiser ordnete in seinen Stiftungen auch die Verrichtung verschiedener Ge sänge und Hymnen an"; dabei spielen vor allem marianische Hymnen eine wichtige Rolle. So enthält der Stiftbrief für das Kollegiatkapitel in Wiener Neustadt die Bestimmung, die Chorherren sollten vor oder nach der Messe den Hymnus Veni Creator spiritus und dasExaudi nos singen. Für den vom Kollegiatkapitel in Zwettl für den Kaiser zu begehenden Jahrtag ordnete Friedrich III. folgende Gesänge an: Die Antiphon zur Vesper des Totenoffiziums Placebo (Ps. 114, 9), das Media vita in morte sumus, quem quaerimus adiutorem, nisi te, Domine, qui pro peccatis nostrls iuste irasceriSy das Salve Regina und das Ave praeclara maris Stella. In der Stadtpfankirche in Linz stiftete Friedrich 1490 die Verrichtung des marianischen Hymnus Regina coeli und des Recordare virgo mater. In einem Gnadenbrief für Sl. Georgen im Attergau sprach der Kaiser die Bedingung aus, von den Priestern und den Schullehrem sollte täglich vor dem letzten Amt die Antiphon Alma redemptoris mater und am Ende derselben die Antiphon Recordare virgo mater gesungen werden. Dienten die verschiedenen Messenstif tungen im Spätmittelalter in der Regel vor allem dem Seelenheil des Stifters und seiner Familie, so verrät die Stiftung einer Früh messe am Katharinenaltar in Gmunden durch Friedrich III. am 2. Juni 1489 auch die soziale Fürsoge des Kaisers: diese Stif tung diente nicht nur dem "Seelenheil aller Fürsten von Österreich" sondem auch für die "Schiffsleute und die Arbeiter des Kammergutes Hallstatt, damit die Arbeit glücklich vorangehe" und diese von Un- ^öcksfällen verschont blieben". Welchen Niederschlag hat die oben skizzierte Hallung Friedrichs gegenüber Religion und Kirche in seiner Kirchenpoli tik gefunden? Wie wiederholt festgestellt wurde, erfreute sich Friedrich in besonde rem Maße der Gunst der Päpste, von denen er schon früh mit besonderen Privilegien ausgestattet wurde". Diese reichen bis in das Jahr 1436, wo ihm Papst Eugen IV. einen eigenen Beichtvater mit besonderen Vollmachten gewährte, zurück. Eugen IV. stand auch später in engem Kontakt zu Friedrich.So richtete er 1439 ein besonde res Schreiben an Friedrich, in dem er ihm über das zur Wiedervereinigung zwischen Ost- und Westkirche einbemfene Konzil berichtete und ihn um die Durchführung von Gebeten und Biitwallfahrten zur Errei chung dieses hohen Zieles bat. Friedrich stand schon lange vor seiner offiziellen Obödienzerklärung für Eugen IV. auf des sen Seite. Ein kleiner Hinweis dafür liegt vielleicht auch in der Tatsache, daß der vom Konzil in Basel besonders geförderte Alexander von Masowien, obwohl er ein leiblicher Onkel Friedrichs war,von diesem keine Präsentation als Propst von St. Ste phan erhielt'^. Friedrich ließ die Präsentati onsfrist verstreichen, sodaß Alexander von Masowien schließlich vom Konzil allein als Propst ernannt wurde. In den ersten Jahren seiner Regiemng als römisch-deutscher König ging Fried rich durchaus mit Eifer daran, das über nommene schwere Eibe der Kirchenspal tung in einer großen Lösung zu bewältigen. Erst als sein großangelegter Plan,im Verein mit den Kurfürsten und den Königen von England und Frankreich auf einem neuen, allgemein anerkannten Konzil eine univer sale Lösung zu finden, nicht zuletzt an der berechnenden Untätigkeit der Reichsfürsten scheiterte, entschied sich Friedrich für die sogenannte "partikularistische Lösung", wie sie dann im Wiener Konkordat von 1448 erzielt wurde. Als Landesfürst verstand sich Friedrich durchaus - wie schon andere Habsburger vor ihm - als oberster Schutzherr und Schirmer der Kirche". Er griff auch auf kirchliches Vermögen zurück, doch ließ er sich dafür die nötigen päpstlichen Dispen sen erteilen. Daß Friedrich III. zahlreiche landes fürstliche Pfründen für die Besoldung sei ner Räte und Beamten verwendete, ist nicht neu; Ähnliches war schon zur Zeit der Ba benberger geschehen. Ein kurzer Blick in die Pfarrerlisten der reichen landesfurstlichen Pfarren in Niederösterreich wie Gars-Eggenburg, Mistelbach, Großruß bach, Falkenstein, Mödling, Pcrchtoldsdorf macht dies deutlich. Für das Kollegiatbzw.Domkapitel bei St. Stephan hat Göh ler" gezeigt, daß in vielen Fällen die Er nennung zum Kanonikus oder Propst bei St.Stephan Belohnung bzw.Besoldung für Dienste in der Kanzlei oder in der Hofka pelle des Landesfiirsten war. Stellvertretend sei Johann von Maiers genannt, der schon in der Kanzlei Albrechts V.tätig war,1425 ein Kanonikat in Wien erhielt und auch die landesfürstlichen Pfarren Falkenstein und Gars-Eggenburg iimehatte. Bis zu seinem Tod (1450) leitete er die österreichische Kanzlei Friedrichs". Andere landesfürstliche Pfarren wie Hemstein oder Trautmannsdorf verwendete Friedrich als Ausstattungsgut für die von ihm geförderten Stifte Neuberg bzw. den St. Georgs-Ritierorden". Obwohl Friedrich III. die Gründung von drei neuen Bistümern (Laibach, Wien, und Wiener Neustadt)erreichen kormte, war die Verleihung des Nominationsrechtes für die bereits in den Erbländem bestehenden Bistümer Trient, Brixen, Gurk, Chur und Petena durch Papst Eugen IV. im Jahr 1446" in kirchenpolitischer Hinsicht un gleich wichtiger. Auch bei der Besetzung der große Teile der Erbländer umfassenden Diözesen Sal2i)urg und Passau h^ Fried rich III. mit allen Mitteln versucht, seine Kandidaten durchzubringen. Eine wirklich durchgehende Linie fehlte aber der Kirchenpolitik Friedrichs: so ge währte er wohl 1443 dem gesamten Klerus in der Steiermark und im zur Bizdiözese Salzburg gehörigen Archidiakonat jenseits des Semmerings die Testierfreiheit®® - bis dahin war die Verlassenschaft der Pfarrer oft von den Vögten und Lehensheiren beansprucht worden - für andere Gebiete seiner Erbländer finden sich aber solche Bestimmungen nicht Anmerkungen: ')Vgl.Kurt Zisler,Die Geistlichen Stif tungen Friedrichs III., Theol. Diss. Graz 1972,94. 2)Zisler,ebd. ®) Vgl. Brigitte Haller, Friedrich III. im Urteil der Zeitgenossen, phil. Diss. Wien 1959,Anhang Iff. •»)ÖNB,Cvp.3077,fol. 242r. ®)Alphons Lhots^,Kaiser Friedrich III. Sein Leben und seine Persönlichkeit, in: Aufsätze und Vorträge, hrsg. von Hans Wa^er und Heinrich Koller, Bd. II, Wien 1971,8.119-163,hier 153. ®) Eine ausfiihrliche Darstellung dieses Themas fehlt bis jetzt; viel Material bietet Zisler (wie Anm. 1), doch beschränkt sich seine Darstellung im wesentlichen auf die Erblande. Vgl. auch H.Domik,Frömmig keit und Votivbilder, in: Katalog Wiener Neustadt,319f. "O Zur Mitgliedschaft Friedrichs zu den im folgenden genannten Bruderschaften und Gebetsverbrüdemngen verschiedener Orden vgl. Zisler(wie Anm.1)90-93. ®) Alphons Lhotsky, Die "Devise" Kai ser Friedrichs III. und sein Notizbuch, in: Alphons Lhotsky, Aufsätze und Vorträge, hrsg. von Hans Wagner und Heinrich Kol ler, Bd. II, Wien 1971, S. 164-222, hier 212. *) Zu den Wallfahrten Friedrichs vgl. Zisler(wie Anm.1)88-90. '®) Hier befindet sich das vielbesuchte Wallfahrtsziel "Heiliger Berg". ") Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493), hrsg. v. H. Koller. Heft 2: 27

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