Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Entsprechend wurden die pfarrlichen Vorbereitungsstunden auf fünf redu ziert. Das Sakrament der Firmung und seine Bedeutung für das Laienapostolat wird stark betont, es wird als ,.das Sakrament der christlichen Mündigkeit und der actio catholica" bezeichnet-"'. Trotz der Verringerung der Stxmdenzahl wird die pfarrliche Firmvorbereitung als besonders \vichtig bewertet; „Die Kinderseelsorgestunden für die Sakramentenvorberei tung sind das Herzstück der Kinderseelsorge. Das Erstkommunionkind und der Firmling sollen durch sie in ihrem Gebetsleben, in der Gewissens formung und im praktischen religiösen Tun tiefer und nachhaltiger erfaßt werden"". 1953 wurde das Verhältnis zwischen Religionsunterricht in der Schule imd der Pfarrseelsorge detailliert geregelt. Dabei wurde auch auf die Firmvorbe reitung Bezug genommen; allgemein wird dabei festgestellt: „Der Religi onsunterricht und die Seelsorgestun den sind beide notwendige Bestand teile auf die Vorbereitung der hl. Fir mung. Daher muß diese Vorbereitung im engen Zusammenwirken von Pfar re und Schule erfolgen und aufeinan der möglichst abgestimmt sein"^. Die se Richtlinien erwähnen auch Kinder, die durch ihre Eltern oder andere Um stände gehindert sind, an den pfarr lichen Firmstunden teilzunehmen. In der Amtszeit von Erzbischof Kar dinal Dr. Franz König(1956-1985)er fuhren Kinder-, Jugend- und Familienpastoral eine neuerliche Aufwer tung. Schon in den im Herbst 1956 er lassenen „Richtlinien zur Kinderseelsorge" heißt es; „Nach dem Kinder sonntag beginnen wieder die Seelsorgstunden, von denen trotz guter Fre quenz des Reiigionsunterrichtes nicht abgegangen werden kann. Sie dürfen auch nicht der Vereinfachung halber mit den Heimstunden der Jungschar zusammengelegt werden, was freilich nicht zeitlich, sondern inhaltlich ge meint ist. In den Seelsorgstunden soU die Schar der Treuen herangebildet werden, die für später den Kern und Sauerteig der Gemeinde bilden"'^ Die von 1969 bis 1971 abgehaltene Wiener Diözesansynode geht ausführ lich auch auf das Sakrament der Fir mung ein-\ Darin finden sich folgende Bestimmungen: „Das Sakrament der Firmung darf nicht vor dem 14. Lebenqahr empfangen werden. Der Firmling muß selbständig die Ent scheidung treffen, ob er bereit ist, das Sakrament zu empfangen und die da mit verbundenen Verpflichtungen auf sich zu nehmen. Diese bewußte Ent scheidung wird oft auch erst in einem späteren als dem Mindestalter fallen können"". „Wer sich zum Empfang des Sakramentes entschließt, muß eine gründliche Vorbereitung erhalten. Sie muß eine angemessene Zeit dauern und eine Hinführung zur Entschei dung für Christus und die Kirche sein. Diese Entscheidung ist als echt anzu sehen, wenn der zu Firmende die Be dingungen des Katechumenats erfüllt hat: Teilnahme am pfarrlichen Firm unterricht, aktive Teilnahme an der Feier der Liturgie, Bereitschaft zur Ausführung von altersgemäßen Apostolatsaufgaben und-soweit Schülerauch Teilnahme am schulischen Reli gionsunterricht. Wenn der Pfarrer(bei Schülern auch noch der Religlonslehrer)zur Überzeugung gelangt, daß der zu Firmende die notwendige geistige Reife besitzt und ein wertvolles Glied der Gemeinde zu werden verspricht, soll der Bitte um Spendung des Sakra mentes entsprochen werden"-^ 1975 stellte Kardinal König in sei nem Fastenhirtenbrief^ sehr klar vor Augen, was Firmung in Wien bedeu ten soll: Zunächst betont der Kardi nal,die Firmung könne nicht mehr „so voraussetzungslos gespendet und empfangen werden, wie das in Zeiten des allgemeinen religiösen Denkens noch möglich war"". „Bei der Fir mung soll der junge Mensch auf eige nen Füßen des Glaubens stehen. Bei der Firmung soll er sich bewußt für ein Leben mit Christus entscheiden"". Die Eltern werden gebeten, einer gründlichen Vorbereitung auf die Fir mung zuzustimmen. Bei dieser sollte nic^t nur Glaubenswissen vermittelt werden, vielmehr gehe es darum, daß „diese jungen Leute auch die Praxis des christlichen Lebens kennenlernen". In diesem Zusammenhang werden fol gende Punkte besonders genannt; Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil tragen in den einzelnen Pfar ren verstärkt Laien als Firmhelfer die Firmvorbereitung mit. Entsprechend veranstaltai die Wiener theologischen Kurse gemeinsam mit dem Pastoral amt der Erzdiözese Wien seit 1982 Se minare für Firmhelferi'. Gerade auch im Bereich der Sakramentenpastoral wird die Mitarbeit der Laien immer wichtiger". Daneben tritt immer kla rer die Frage nach der Gemeinde, in die die Firmlinge geführt werden, in den Vordergrund. Was heißt es, als „Vollchrist", als „mündiger Christ" zu leben? Wer ist der Sauerteig in Kirche und Pfarre? Es bedeutet nichts ande res als, wie die eingangs zitierten Konzüsdokumente und Papstschrei ben aussagen, in die Mission der Kir che einzutreten und teilzuhaben an der Sendung Jesu, des Christus, d^ Messias und Heilandes selbst. Bietet die Pfarrgemeinde heute den Menschen einen Glaubensweg an, um „mündige Christen" zu werden, oder gehen wir vielleicht etwas leichtfertig mit diesem Wort um? Welche Antwort wird der Historiker einmal beim Wie ner Diözesanforumiinden? Anmericnngen: ') Lumen Gentium. Dogmatische Kon stitution über die Kirche, Art. 31; Das Zweite Vatikanische Konzil. Konstitu tionen, Dekrete und Erläuterungen, Teil 1, Freiburg-Basel-Wien 1966 (= Lexikon für Theologie und Kirche,2. Aufl.)265. -) Papst Johannes Paul II., Nachsyn odales Apostolisches Schreiben Christifideles Laici über die Berufung und Sen dung der Laien in Kirche und Welt, 30. Dezember 1988, Nr. 10; zitiert nach KathPress, Sonderpublikation 1989/1, S.25. ')Ebd.Nr. 13,S.29. ')Ebd. Nr. 14,S. 33f. ') Vgl. dazu ausführlicher Christoph Gstaltmeyr,Zielsetzungen der Firmkate chese seit der Wiener Diözesansynode 1937. Hausarbeit aus Kirchengeschichte und Heligionspädagogik/Katechetik an der Religionspäd. Akademie der Erz diözese Wien,Wien 1991. ®) Verordnung der Österr. Bischofs konferenz 1933 über das Alter der Firm linge, WDBl 1934,S. 1. ')Ebd.S.2. ')Die erste Wiener Diözesansynode am 16. und 17. März 1937,Kan.132,S.33f. ')Ebd.Kan.136,2,S.34. ")Ebd.Kan.132,S.34. '") Ebd. Kan.134,2,S.34. ")Hirtenwort Pfarrfirmung und Finnemeuerung,WDBl 1937,S. 58. ")DAW,Nachlaß Prälat Rudolf, Kar ton 63/7; Firmung und Finnerneuerung, Konzept vom 5. November 1936. ")WDBL 1937,S. 59. »)Ebd. ")Vgl. Karl Rudolf, Aufbau im Wider stand. Ein Seelsorge-Bericht aus Öster reich 1938-1945,Salzburg 1947,S.273. ")WDBl 1940,S. 21. ")Ebd. ")Ebd.S. 22. ")WDBl 1942,S.9. •') WDBl 1946, S. 68: Zur Firmvorbe reitung. ")WDBl 1946,S. 1171:Richtlinien zur Kinderseelsorge für das Schuljahr 1946/1947. ")WDBl 1953,S.40-42. ")WDBl 1956,S. 91. ")Leben und Wirken der Kirche von Wien. Handbuch der Synode 1969-1971, S.89-92. ")Ebd.S.90,R 161. ")Ebd.R 163. ")WDB1 1975,S.33-35. ")Ebd.S.35. ")Ebd. "') WDBl 1982,S.98. ") Vgl. Helmut Schüller, Firmvor bereitung und Gemeinde,WDBl 1987, S. 40(anläßlich des Fachtages „Firmpastoral" des Vikariates Wien-Stadt). Vorschau Das August-Heft der „Beiträge" wird dem Thema „60. Todestag von Prälat Ignaz Seipel" gewidmet sein. Beiträge werden herzlich an die He daktion erbeten. Wiener Diözesanblatt: Inhaber: Erzdiözese Wien(Allehnnhaber). Herausgeber:Erzb. Ordinariat. Redaktion: Diöze-sanarChiv Wien(Dr.Johann Weißensteiner). Alle: 1010 Wien,Wollzeile 2.-Hersteller:Herold Druck- und Verlagsgesellschaft-m.b. H., 1080 Wien,Strozzigasse 8. Das „Wiener Diözesanblatt" ist das offizielleAmtsblatt der Erzdiözese Wien. n

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