ihren Dienst genau und fleißig zu verrichten. Sollte 12tens: Eine Leiche um 2 Uhr Nachmittag angeordnet seyn, so hat der Wöchner um 1/2 2 Uhr zu erschei nen, und alles zur Leiche herzurichten um zur vorgeschriebenen Stunde an dem Orte seiner Bestimmung eintref fen zu können; was die Taufen anbe langt,so hat IStens: alle Woche ein anderes In dividuum selbe zu besorgen, und da dieses Geschäft fast mit jedem Augen blick vorkömmt,so hat dasselbe Indi viduum bis 2 Uhr Nachmittag in der Sakristey zu bleiben, bis zur welcher Stunde das übrige Kirchenpersonale wieder erscheinen wird, wo derselbe sodann von 2 bis 4 Uhr seine Frey stunde, nach Verlauf dieser Zeit aber wieder seinen Dienst anzutretten hat. 14tens: Wird ihme, Meßner,sowohl als sämtlichen Kirchenindividuen eine anständige und bescheidene Behand lung aller, sowohl geistlicher Verrich tungen als anderer Anfragen wegen in die Sakristey kommenden Partheyen alles Ernstes anempfohlen,damit Nie mand sich zu beschweren Ursache ha be, wie im widrigen der Uibertretter zur scharfen Verantwortung gezogen werden würde. IStens: Geschenke unter was im mer für einen Namen und aus was im mer für Ursache anzunehmen, wird ihm,Meßner,sowie auch den Kirchen dienern und übrigen Kirchenpersonale bey Verlust des Dienstes untersagt, auch wird demselben unter der nämli chen Strafe verbothen, ohne Vorwis sen des H. Kirchenmeisters und Kontrolors etwas an Meßkleidern, Paramenten oder Leinwäsche, selbst nicht auf die Chur,noch weniger aber ande rer Orten auszuleihen, ingleichen hat derselbe genau darauf zu sehen, daß von den ihm untergeordneten Perso nale bei Kindstaufen, Begräbnißen und dergleichen Verrichtungen nie mand belästiget, noch ein mehreres, als selbe ohnehin freiwillig erhalten, erpresset werde,und im Falle hierüber Beschwerden einlaufen sollten, hat er, Meßner, diesen Unfug bei sonst eige ner Verantwortung alsogleich abzu stellen oder hierüber die Anzeige an den H. Kirchenmeister und Kontrolor zu machen. Endlich hat er, Meßner, sammt dem übrigen Kirchenpersonale sich die vollkommenste Erfüllung und Befolgung der in dieser Instrukzion vorbeschriebenen Punkten bestens an gelegen seyn zu laßen, und jeden der Kirche noch so gering erwachsen kön nenden Nachtheil nach Kräften hindanzuhalten und zu verbessern zu trachten, denn so wie bey einer sich ergebenden Vorrückung keineswegs auf die Rangordnung,sondern auf die mehr oder minder eifrige Dienstlei stung eines solchen Individui Rück sicht genohmen werden wird, ebenso wird auch bey jenem der Fahrlässig keit, Unrichtigkeit oder sogar einer Veruntreuung schuldig befundenen Individui nach fruchtlos geschehener Ermahnung ohnnachslehtlich wegen der Dienstentlassung oder gar etwa nöthig noch schärferen Strafe das Nöthige gleich fürgekehret werden. Wien,den II. August 1800. Der Mesner von St. Stephan war im alten Wien eine bekannte und populä re Person. Dies zeigt auch die unter dem Titel „Was der „Alte Stefl" er zählt vom 10. April 1893" zum sieb zigsten Geburtstag und zum SOjährigen Berufsjubüäum von Dommesner Joseph Rappel erschienene Festschrift. Darin heißt es; „der alte Stefl dachte sich: „Der Mensch denkt und Gott lenkt" und machte gar freundliche Nasenlöcher ... als unser Joseph am 10. April 1843 ... als vierter Kirchen dienergehilfe angestellt wurde. Frei lich hat dem jungen Rappel der alte Stefl jetzt manche bittere Stunden be reitet. Das Abstauben und Herrichten, die Bereitung und Schmückung der Altäre, der Dienst am Altare, das frühe Aufstehen und Läuten, Alles das und noch vieles Andere konnte unsem Joseph schon manchmal verstimmen; allein der alte Stefl gab nicht nach und der junge Joseph hat was gelernt; und es hat sich bis jetzt immer gezeigt, dass sich der Stefl und der Joseph Rappel recht gern haben. Auch die Leute wussten es bald, dass der junge Rappel auf seinen alten Stefl ein grosses Stück hält"'. Die Anstellung vOn Joseph Rappel als Mesner von St. Ste phan am 16. August 1862 kommen tierte der „Stefl" mit „So an Messner lass i mir g'falln'". Er lobt auch die Sorgfalt und Umsicht des Mesners: „Sorgfältig und in grösster Ordnung hat der Herr Messner all' die schönen Ornate und Fahnen, Tücher und Spa liere von Gold und Silber,Sammt und Seide in väterliche Verwahrung ge nommen und wann die heiligen Zeiten und Tage in Sicht sind, da weiss der Herr Rappel am Besten Auskunft zu geben, was sich g'hört und wann und wie und wo dies und daszu geschehen hat, damit ja der alte Stefl immer und besonders zu heiligen Zeiten dem lie ben Herrgott und unserer lieben Frau und seinem grossen Namenspatron, dem heil. Stephan, in geziemender, würdiger und glänzender Weise Lob und Dank erstatte"\ Wie der „Stefl" weiter erzählt, wirrde Joseph Rappel 1874 zum Bürger der Reichshauptund Residenzstadt Wien ernannt und später vom Kaiser mit dem Silbernen Verdienstkreuz ausgezeichnet. Zum großen Festtag der Vollendung des 70. Lebensjahres und des 50jährigen Berufsjubiläums läßt der Verfasser den „Stefl" folgende Ansprache an Joseph Rappel halten: „Lieber Spezi, ich stell mich schon am Vortag ein. Morgen den 10. April hast du Deinen Siebz'ger am Buckel und was mich noch mehr g'h-eut, moi-gen schnalzt noch der Fünfziger, seitdem Du im Dienst und Fi-eundschaft mit mir verbunden bist. Du hast so treu zum lieben Herrgott gehalten und desswegen auch so treu zu mir. Du hast auf mich g'schaut und auf mich was gehalten. Du hast mich immer gleich verstanden und warst so lieb und treu. So fest, wie meine Glie der, so zart und harmonisch erhalte der Herr des Himmels Deine Familie noch recht lange, aber gewiss bis zum Tag,wo Mutter und Vater fünfzig Jah re in meinem lieben Messnerhäusl wohnen''. Und wiD es Der dort oben, dann sollt Ihr endlich ruhig und zu frieden vor unsem lieben Herrgott kommen und zu unserer lieben Frau viel höher und schöner als ich für im mer"'". Auch das Mvmdartgedicht des Weinviertler Dichters Josef Weiland „Da Mesner vom Erzbischof" beweist das große Ansehen, das dem Mesner von St. Stephan zukam; darin heißt es über dieses Amt: „Wer aber dös Amtl darwischt, der is gmacht, der hat schon sein'h Trunk vo da Früah bis auf'd Nacht."" Daß diesem Ansehen jedoch nicht unbedingt auch ein be sonders hohes Einkommen entsprach, zeigt die Geschichte von Johann Wächter, Mesner von St. Stephan", det klagte: „Jetzt werke ich schon zwanzig Jahre hier in diesem Häu schen,bin der Meßner von St. Stephan und habe nicht einen Groschen Er spartes!" imd in seiner Unzufrieden heit daran denkt, von der hl. Corona mittels des „Corona-Gebetes" einen großen Schatzzu erbitten, durch einen Alptraum dann aber von seinem frevelhaften Ansinnen abgebracht wird". Soweit ein Blick in die Vergangenheit. Was bedeutet es aber heute, Dommes ner von St.Stephan zu sein"? Unter der Leitung des Dommesnersseit 1976 Franz Weinwurm - sorgen sieben Sakristane und vier Domaufse her für den Dom. Dazu kommen Rei nigungskräfte, eine Wäscherin und ei ne eigene Paramentenschneiderin. Dem Dommesner obliegen etwa fol gende Aufgaben: Aufsicht und Lei tung des gesamten Kirchenpersonals. Ausbildung und Weiterbildung der Mesner und Mesnerpraktikanten.Ord nung und Gewährleistung des Sakri steidienstes. Inventarisierung, In standhaltung, Ergänzung und Repara tur von Kirchenwäsche, Paramenten, liturgischen Geräten, der Ministran tengewänder und der Dienstkleidung der Sakristane und des Reini gungspersonals. Einige Zahlen sollen diesen Bereich besonders veranschau lichen: Der Dommesner hat rund 500 Ornate bzw.Teile von solchen,250 Al ben, rund 600 Purifikatorien und Lavabotücherzu verwalten. In die Zuständigkeit des Dommesners von St. Stephan fallen auch die Tau fen und Trauungen,die im Pfarrgebiet außerhalb der Domkirche (St. Rup recht, Deutschordenskirche, Franzis kanerkirche, Andreaskapelle, Curhauskapelle)stattfinden. Wenn auch die Messenzahl der Barockzeit bei weitem nicht mehr er reicht wird, so sind doch pro Tag durchschnittlich 5 Messen zu betreu en. mit allen damit verbundenen Auf gaben, wie Herrichten der Altäre und der Paramente. Dazu kommen noch die Vorbereitungen für die von Gast-
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