der matten feuchten Luft zu sein scheine; 3. beweisen die jährl. Direktionsberichte über den Zustand des theologischen Studiums zu Olmütz, daß sich der Bitt steller sein Lehramt sehr angelegen sein lasse und wohl in Hinsicht seines regen Eifers sowie auch in Ansehung seines moralischen Charakters und seiner Denkungsweise alles Lob verdiene; 4. geruhten Se. Majestät bereits in mehreren Fällen Übersetzungen der Lehrindividuen von einer Provinz in die andere zu bewilligen, besonders wenn physische Gebrechen dieselbe rätlich machten; 5. treten endlich hier nebst angeführten Gründen der Billigkeit, welche dem Bitt steller das Wort führen, auch noch finanzielle Rück sichten ein, indem nämlich Professor Klein bei einem längeren Aufenthalt in ölmütz Gefahr laufe, zum Lehramt ganz untauglich zu werden und dadurch dem Staat früher als es außerdem geschehen dürfte, mit der Pension oder einer anderen Versorgung zur Last zu fallen'). Klein lehrte nun tatsächlich von 1822 bis 1830 an der Grazer Fakultät Kirchengeschichte, supplierte 1826/27 Pastoraltheologie und hatte vom November 1829 bis Oktober 1830 das Dekanat inne. Edierte 1828 seine „Historie ecclesiae Christianae a nativitate Christi usque ad obitum Pii VII. summi pontificis" (t 1823)®), über die mehrere ausführliche Gutachten vorliegen, die zugleich einen interessanten Einblick in die Tätigkeit und Wachsamkeit der k. u. k. Studienhofkommission und die von ihr reglementierte Lehrund Publikationstätigkeit der geistlichen Professoren im Metternich'schen Zeitalter (1815/48, politisch Vor märz, kulturell Biedermeier) geben. Sowohl der Be gutachter Dr. theol. Joh. Christoph Stelzhammer®),als auch das steiermärkische Gubernium und der Direktor der theologischen Studien in Graz, der Abt des Zister zienserstiftes Rein^®), empfahlen das Werk als „Vor lesebuch" und begründeten dies ausführlichst^^). Nun war aber auch der damalige Ordinarius für Kg. in Wien,^ der Augustiner-Chorherr Jakob Ruttenstock^^), mit einem eigenen Manuskript beschäftigt, das dem Klein'schen Werk gegenüber ebenfalls seine bestimm ten Vorzüge auszuweisen vermochte^®). Did Lösung brachte aber Ruttenstocks Wahl zum Propst des Stiftes Klosterneuburg (1830) und Kleins Berufung von Graz nach Wien als dessen Nachfolger auf den Lehrstuhl für Kirchengeschichte. Der las nun hier nach seiner bereits veröffentlichten Historia ec clesiae, obwohl noch immer Dannenmayers Werk^"*), das aber längst als unzweckmäßig erklärt worden,als Lehrbuch vorgeschrieben war^^). Als es dann doch mit Studienhofkommissionsdekret v. 31. I. 1834 außer Ge brauch gesetzt worden „bid ein vollkommen geeigne tes Lehrbuch in Vorschlag gebracht werde"^®), wurde Klein vom Universitätskonsistorium an Stelle des plötzlich verstorbenen Kandidaten Wührer")zum Ka nonikus von St. Stephan vorgeschlagen und nach der ah. Bestätigung am 31. März 1834 installiert'®). Dem folgte verordnungsgemäß die Resignation auf den Lehrstuhl, den Klein somit nur vier Jahre innegehabt hatte. Und dies in seinem Dekanatsjahr 1834/35. Seine größte wissenschaftliche und publizistische Arbeit, sein Lebenswerk, war aber die siebenbändige „Gesdiichte des Christenthums in Österreich und Stei ermark seit der ersten Einführung desselben in diese Länder bis auf die gegenwärtige Zeit", wovon 1840 Band I und II, 1841 Band III und IV, 1842 Band V,VI und VII herauskamen'®). Mit diesem Werk schuf er, wenngleich es auf Österreich und Steiermark besdiränkt ist, eine Grundlage und Materialfundgrube nicht nur für die Kircliengeschichte Österreichs, son dern auch für die Wiener Diözesangeschichte, worauf die Diözesanhistoriker Kopallik^®), Wolfsgruber")und Tomek^^) aufbauten und woraus sie und bis heute an dere reichlich schöpften. Gleidi in der Vorrede begründete Klein, weshalb er die Kirchengeschichte von Österreich und Steier mark unter einem behandle mit seiner fast zehnjäh rigen Lehrtätigkeit in der allgemeinen Kir chengeschichte eben in der Steiermark und auch- da mit, daß wegen der Verbindung, in der beide Länder sowohl in politischer als audi in kirchlicher Hinsicht von jeher standen, viel Kirehengeschiditliches gemein sam hätten. Weiters erklärte er, hätte er lauter Leser voraussetzen können, denen die politische Geschichte beider Länder hinreichend bekannt, so hätte er einen Großteil der Profangeschichte auslassen können. Was die Glaubwürdigkeit der Erzählung in, gegenwärtiger Geschichte betreffe, so könne er versichern, daß sie teils unmittelbar aus Quellen, teils aus solchen Schrift stellern genommen sei, die selbst nur aus Quellen ge schöpft und diese auch meist wörtlich angeführt hät ten. „Daß freilich dessen ungeachtet", bekennt er ehr lich und richtig, „manche Unrichtigkeiten vorkornmen werden, besorge ich wohl selbst, und zwar vorzüglich aus dem Grunde, weil ich nur zu oft die Erfahrung machte, daß audi Quellenschriftsteller nicht selten untereinander im Widerspruche stehen und manch mal in den Quellen selbst, in authentisdien öffentlichen Urkunden, Dinge vorkommen, die sich mit ausgemadat wahren Ereignissen nicht vereinigen lassen, wohl auch offenbar unrichtig sind. Daher kommt es denn auch, daß nicht leicht ein geschichtliches Werk größeren Umfanges und mannig faltigeren Inhaltes, sei der Verfasser noch so unter richtet und sorgfältig gewesen, zvt finden ist, in dem nicht irrige Angaben vorkämen. Werden dergleichen aus gegenwärtiger Geschichte angezeigt, und durch andere, auf unverwerflichen Zeugnissen, —' das muß ich hinzusetzen — gegründete beriditiget, so kann dieses, da es die historische Erkenntnis fördert, nur willkommen sein". Der Autor gliedert nun seine Kirchengeschichte Österreichs und der Steiermark in acht Zeiträume, aufgeteilt auf sieben Bände, und bshandelt darin; in Bd. I den I. Zeitraum; Von der Einführung des Chri stentums in diesen Ländern bis zu dessen Verfall seit dem Tode St. Severins (482), den II. Zr.: ... bis zur Wiederherstellung des Christentums seit Karl d.Gro ßen (—788) und den III. Zr.:... bis Leopold d. Heili gen, Markgrafen v. österr. (—1096), und schließt dar an allgemeine Bemerkungen über den kirchl., religiö sen u. sittl. Zustand genannter Länder^®) in Bd. II den IV. Zr.: ... von Leopold d. Hl. bis Albert, dem ersten Herzog aus dem Hause Habsburg (—1283), und den V. Zr.: ... bis zum Tode Kaisers Maximilian I. (—1519)^); in Bd. III die Fortsetzung d. V. Zrs.'®; in Bd. IV den VT. Zr.: ... bis zum Westfälischen Frieden (— 1648) u. unter den Kaisern Maximilian II., Rudolf 29
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