Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Stephan in derselben Stat drey march ze den pawe des Chors". Inzwischen muß der Bau des Chores bereits sichtbare Fortschritte gemacht haben. Der Pfarrer von St. Stephan sah das Werk voranschreiten und setzte seinerseits einen bedeutsamen Akt, den er mit einem Stiftsbrief vom 15. Juni 1334"bekräftigte. Nach der in der Zeit üblichen gedankenvollen Einleitung über die Vergänglichkeit alles Irdischen „... et quia, ut dicit scriptura, quod nihil certius morte et nil incercius hora mortis, ideo necesse est vigilare et diem extreme messionis operibus caritatis, misericordie et pietatis necnon precipue divini cultus augmento prevenire" schließt die Folgerung an: aus diesem Grund stiftet „Hainricus Pataviensis Frisingensisque Ecclesiarum Canonicus et Ecciesie St. Stephani in Wienna humilis minister et plebanus" einen neuen Altar „in honore s. et individue trinitatis et gloriosissime matris Marie et precipue in honore sacratissimi corporis Christi et beati Egidii confessoris",- einen großen Laienaltar, Gottsleichnamsaltar ge nannt, verbunden mit einer Meßstiftung und einem reichbepfründeten Kaplan. Zu diesem Altar widmete Pfarrer Hein rich weiters ein kostbares, mit edlen Steinen geschmücktes Marienbild. Von hier aus sollte, nach dem Willen des * Stifters, jährlich eine große Fronleich namsprozession, unter Beteiligung des ganzen Welt- und Ordensklerus von Wien ihren Ausgang nehmen. Obwohl das Fronleichnamsfest schon vorher in Wien gefeiert wurde, ist doch erst in dieser großen Prozessionsstiftung der Beginn unseres heutigen gewohnten „Stadtumganges"zu sehen. Unmittelbar danach,am 17. Juni 1334, bestätigten die Herzoge Albrecht und Otto von Österreich die Altarstiftung ihres Pfarrers und nahmen diesen Altar unter ihren besonderen Schutz. Erst zwei Jahre danach, am 21. Juli 1336,genehmigt auch Bischof Albert von Passau die Altarstiftung seines Nachfol gers auf der Stephanspfarre. Nach der in der Dompropstei überlieferten Grab inschrift ist Pfarrer Heinrich am 11. Juni 1336 verstorben. Als Bischof Albert seine Stiftung bestätigte, war Pfarrer Heinrich also offenbar schon tot.'" Knapp zwei Jahre danach stiftete der Wiener Bürger Ulreich der Sinnvoll" und seine Frau Margaret ein Ewiges Licht auf diesem Gottsleichnamsaltar. Dazu verkaufte er 1/2 Pfund Wiener Münze Burgrechtes auf seinem Haus in der Rosenlucken, zu zahlen an den Perichtolden, den Geukramer, „zu den czeiten chirichmaister dacz sand Ste phan ze Wienn". Hier wird nun zum ersten Male ein Kirchenmeister von St. Stephan namentlich genannt. In demselben Jahr, am 13. Dezember 1338, verkauften Nychlos, der Sohn der Eberhartine'"-, Amman der Herzogin von Österreich, und seine Frau Jeutte um 82 Pfund Wr. Pfennig 1 1/2 Joch Weingarten, zu Dornbach an der Alslucke gelegen, an Jansen den Sturn, Kaplan am Gottsleichnamsaltar zu St. Stephan. Wieder ein Jahr danach,am 28. Okto ber 1339, macht ebendieser Jans der Sture'" seinerseits eine Stiftung ,,zu einem ewigen Selgerete" auf seinem Altar. Er gibt dazu, gleich an erster Stelle, „aynen Weingarten für zehen phunt geltes purchrechts, der da leit an dem Aisecke bey dem Horngezzelen, des anderthalb jeuch ist haizzet der Pylichdorffer, davon man dinet alle jar ze perchrecht sechs Schillinge phennige in den hoff ze Dornpach". Nach genauen Bestimmungen über die Abhaltung sei nes Jahrtages verfügt er weiters,daß,im Falle des Versäumnisses von , seiten eines seiner Nachfolger, die gestifteten 5 Pfund an das Bürgerspital fallen sollen. Fünf Pfund waren damals ca. 300 Tag löhne, also eine recht ansehnliche Summe. Aber auch von anderen Altären im Bereich des neuen Chores haben wir Nachricht. Am 11. August 1336 schlich tete Marchart der Jan" einen Streit zwischen einem Chorherren von St. Stephan mit Namen Richer, der kurz zuvor, am 31. Mai 1336 von Pfarrer Heinrich zum altarista und Rector des Apostelaltares präsentiert und von Bi schof Albert von Passau bestätigt wor den war, und einigen Dienern desselben Pfarrers einerseits und Herrn Jacob dem Chrannest andererseits, welcher 1 1/2 Joch Weingarten, der von „maister Tyl, dem puecharzt" zu einer Meßstiftung auf dem Zwölfpotenaltar zu St. Stephan gestiftet worden war, Anspruch erhoben hatte. Die Klage wird abgewiesen und die Stiftung bleibt im Besitz des Gutes. Meister Tylo muß, wie aus einer ande ren Urkunde vom 24. Juli 1331 hervor geht'"', zu diesem Zeitpunkt bereits tot gewesen sein, da seine Witwe Elspet über seine letztwilligen Anordnungen wiederum mit dem Pfarrer Heinrich in Streit gerät. Die „ewige Messe", die Meister Tylo gestiftet hatte, wird zwei fellos jene auf dem Zwölfpotenaltar im südlichen Chorschiff gewesen sein, wel cher demnach schon vor 1331 existiert haben muß. Einen lebendigen Einblick in das Den ken dieser Zeit gibt auch das Testament der Bericht, der Schwester des Gofferswentz'", vom 1. September 1336. Ber icht hatte ein Haus am Chienmarkt und einen Weingarten. Davon bestimmte sie eine ewige Messe „datz sant Stephan in der pharchirichen ze Wienne, auf swelchem alter daz sei";ihrem Neffen Seyfrit vermacht sie Haus und Weingarten, für den Fall, daß er Priester wird. Wird er nicht Priester, so soll Lukas,wenn nicht Lukas, so Nichlas Priester werden. Wenn aber auch dieser nicht Priester werden will, so sollen Haus und Wein garten an den Kirchenmeister von St. Stephan fallen, der sie seinerseits einem Priester auf einem zu bestimmenden Altar geben soll.-Von ihrem fahrenden Gut schafft sie dem Kirchenmeister 10 Pfund Silber „zu dem werich hintz sant Stephan und alswo nindert noch niement anders". Sie bedenkt auch die Chorherren mit 12 Schillingen, die aber, falls irgendwelche Schwierigkeiten ent stehen sollten, ebenfalls zu dem werich fallen sollen. Besiegelt ist ihr Testament mit dem Siegel ihres „Beichtigers". Herrn Wemher, Chorherr bei St. Ste phan. Der Neffe Seyfrit dürfte mit dieser Regelung nicht ganz glücklich gewesen sein. Denn am 3. Februar 1339 beurkun det er" die Schenkung eines Weingar tens und eines Hauses am Chienmarkt für eine Ewige Messe aufdem Apostelal tar zu St. Stephan, sowie den Verkauf dieses Hauses für 10 Pfünd Wr.Pfennige und 4 Pf. Burgrecht an Ulreichen den Moyten und dessen Hausfrau Chlaren, gewissermaßen als Sicherheit, wie er selber schreibt, für den Fall, daß „daz haus verdurb und mir und meinen nachkomen unser narunge damit wurde enczogen und die messe damit versoumt wurde,darumb ..." Am 6. Jänner 1337 stiften Herwort auf der Seule'" und Chunigunt, seine Haus frau „gen Sande Stephan aufainen alter fünfphunt Wienner phennig..." Am 21. März 1339 schließlich schaffte Dietreich der Urbaetsch"', Münzmaister ze Wienne,8Pfund dn.zu einem Jahrtag bei St. Stephan. Sollte die Stiftung aus irgendeinem Grund nicht zustande kom men,so sollten die Erben 4 Pf. dn.„hinz sand Stephan zu dem werich" geben. Weiters verfügt er, daß „nach unserem Jahrtag von 12 Pf. wachs eine wandelchertzen" gemacht werden soll, „die prinnen sol vor dem vronaltar". So zeigt sich, daß die Interessen der Bürger von Wien an ihrer Pfarrkirche vielfältig und rege waren. Inzwischen war wohl auch die Innen ausstattung vorangeschritten und die Fertigstellung, bzw. das Ende des gro ßen Werkes war abzusehen.Nun galt es, noch einmal alle Kräfte zusammenzuspannen und das Volk auf die Bedeu tung und das große Ereignis der Weihe des Chores vorzubereiten. Zu diesem Zweck bemühte man sich eigens um eine besonders feierliche Ablaßurkunde, welche am 5. November 1339"'" von zwei Erzbischöfen und 10 Bischöfen, die sich am päpstlichen Hof in Avignon aufhiel ten, ausgestellt wurde. Hier konnte das Volk nun explicit hören, daß insgesamt 12 Bischöfe (!) allen jenen, welche die Pfarrkirche des hl. Stephanus in Wien andächtig besuchen und vor allem je nen, „qui specialiter ad opus novi chori et opus novi tabernaculi ibidem in quo corpus Christi reservatur adiutrices por rexerint manus", und darüber hinaus jenen, „qui in eorum testamentis vel extra aurum argentum vestimenta libros calices aut quevis alia dictis ecciesie et operi novi chori atque tabernaculi predicti necessaria donaverint, legaverint aut donari procuraverint vel pias elemosinas dederint einen Ablaß von je 40 Tagen verleihen. Dazu muß man die Tatsache mitbe denken,daß nach einer im Volk überlie ferten Ansicht, die allerdings von der Kirche nie unterstützt wurde, eine Ab laßurkunde als umso wertvoller galt, je mehr Aussteller sie aufwies. Die Ablässe von je 40 Tagen pro Bischof wurden gewissermaßen addiert und man kam somit auf eine beträchtliche Anzahl von Tagen. Aber abgesehen davon ist anzu nehmen, daß die Menschen, das fast 15

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