« Vgl. dazu HHStA-ADR, Bürckel-Ak ten, 2506/1. " HHStA-ADR, Bürckel-Akten, 2. Fas sung des Kirchenbeitragsgesetzes, 2506/1. " HHStA-ADR. Bürckel-Akten, Schnellbriefvom 26. 4. 1939. " Vgl, dazu J. Rieger, Die vermögens rechtlichen Beziehungen zwischen Kir che und Staat auf Grund der Konven tion vom Jahre 1960, in: österr. Archiv für Kirchenrecht, 15,Jg.(1964),S.46. DAW, BA Innitzer, Kirchenbeiträge, 1. Referat zum KB-Gesetz, erstattet in der Besprechung der Diözesanreferenten bei Sr. Em.,Kardinal-Erzbischof Dr. Th. Innitzer, in Wien, am 3. Mai 1939, S,9. "Vgl. dazu Helmut Slapnicka, Ge schichtliche Entwicklung der Kirchen finanzierung in Österreich seit 1938, Vortrag in der Konferenz der FIKA-Direktoren, 1987,S.2. DAW, BA Innitzer, Kirchenbeiträge, Briefvom 15. 5.1939. DAW,BA Innitzer, Kirchenbeiträge, Schreiben der österreichischen Bischöfe vom 31. 5. 1939. S.2ff. "DAW-BA Innitzer, Kirchenbeiträge, Expose,März 1940. WDBl.,77. Jg., Nr. 10, 11 vom 26. Juni 1939,S.III. Slapnicka, Geschichtliche Entwick lung,S,5. Slpanicka,a. a. O.,S. 10. WDBl., 77. Jg., Nr. 14, 15 vom 30. Sept. 1939,Pfarrkirchenratsordnung. WDBl., 77. Jg., Nr. 6, 7 vom 6. April 1949. DAW-BA Innitzer, Kirchenbeiträge, Aufruf der Erzbischöfe und Bischöfe der Ostmark wegen der Kirchenbeiträge. DAW-BA Innitzer, Kirchenbeiträge, Anleitungen für die Helfer. "WDBl.,78. Jg., Nr.7 vom 3. April 1940 Vgl.dazu Slapnicka,S. 14. 2' WDBl., 78. Jg., Nr. 7 vom 3. April 1940,§27. DAW,Nachlaß Rudolf, Pastoralkonfe renzen,Frühjahr 1940. DAW-BA Innitzer, Flugblatt der Fi nanzkammer vom 30. 1. 1941. "DAW-BA Innitzer, Kirchenbeiträge, Unterlagen aus fremden Diözesen: Ge neralreferat: Die Kirchenbeitragsarbeit des Seelsorgers,Linz 1943,S.21. 2« Vgl.Slapnicka,S. 16. 2" Finanzkammer der Erzdiözese Wien, Diözesanhaushaltspläne und Rechnun gen 1940/41, Gebarungsausweis für 1939, 1940. DAW-BA Innitzer, Kirchenbeiträge, Hirtenbriefvom 21. 12. 1939. Sebastian Ritter, Kirchenbeitrag - Chance und Herausforderung der Kirche in Österreich, in: Festausgabe Hugo Schwendenwein. "2 Alfred Kostelecky, Das Kirchenbei tragsgesetz, seine Entstehung und Aus wirkung bis heute, in: Kirche und Recht, Nr. 17, In memoriam Carl Holböck: Im Dienst von Kirche und Staat, Wien 1985, Verlag d. Verb. d. Wissenschaft!.(^Seil schaften Österreichs,S.609 f. Kostelecky,a. a. O.,S.608. Weißbuch Kirche und Staat in Öster reich, hrsg. im Auftrag der österreichi schen Bischofskonfemz, 2. Aufl., Wien 1955,S.67. Reaktionen auf die Einführung der Kirchenbeiträge Die Einführung des Kirchenbeitrags gesetzes hat natürlich gerade in den Pfarren großes Aufsehen erregt'. Viele Pfarrer stellten sich die Frage, wie Kir che und Seelsorge unter diesen Bedin gungen weiterbestehen könnten. So be zeichnet ein Pfarrer diese Maßnahme als „Hauptschlag gegen die katholische Kir che in Österreich" und berichtet über die von den Nationalsozialisten betrie bene Greuelpropaganda über die Höhe der Kirchenbeiträge und die gelegent lich ausgesprochene Drohung, wer den Kirchenbeitrag bezahle, verliere seine Pension oder seine Existenz. Entspre chend stellte derselbe Pfarrer eine, ab dem Beginn der Einhebung der Kirchen beiträge, schlagartig einsetzende Kirchenaustrittsbewegung fest. In ande ren Pfarren konnte jedoch festgestellt werden, daß sich die ursprünglichen Befürchtungen nicht bewahrheiteten.So heißt es in verschiedenen Pfarren des Weinviertels:„Die Sache geht besser, als man allgemein angenommen hat... Be sonders soll hervorgehoben werden die Opferwilligkeit der ärmeren Schichten: Viele waren gekränkt, weilwir ihnen als ärmeren Leuten keine Steuer auferlegen wollten. Sie zahlten trotzdem." „Wider Erwarten ist die Lage halb so schlimm. Die Leute zahlen zumeist doch; einige sagen, daß sie diese Abgabe am liebsten zahlen, lieber als die Abgaben an den ,Nazi-Staat*." „Die Einführung der Verpflichtung zur Leistung der Kirchenbeiträge nah men die Gläubigen mit Verständnis auf und jeder leistet den auf ihn entfallen den Teil nicht nur mit der Hand, son dern auch mit dem Herzen." „Als ein Lichtpunkt in diesen trüben, traurigen Zeiten kann die Kirchensteuer(Kirchen beitrag) bezeichnet werden, die in die sem Jahre das erste Mal eingehoben wurde. Dieselbe fand volles Verständnis bei den Pfarrkindern. Die meisten Pfarr kinder brachten ihren Beitrag in den Pfarrhof. Niemand ist deshalb aus der Kirche ausgetreten." „In diesem Monat wurde die Einhebung der Kirchenbei träge zu Ende geführt. Zur Ehre der Pfarrbewohner sei es gesagt, daß sich fast niemand weigerte, das Kirchenopfer zu leisten." Im Herbst 1939 wurde die „Einrich tung und Durchführung der Kirchenbei tragsordnung" als Thema der Frühjahrs pastoralkonferenzen in der Erzdiözese Wien festgelegt^. Dabei sollten vor allem die Auswirkung des Kirchenbeitragsge setzes auf die Seelsorge behandelt wer den. Aus verschiedenen Berichten" er gibt sich ein anschauliches Bild der damaligen Situation: so schreibt ein in der Stadt Wien tätiger Priester: „Nietz sche schreibt an einer Stelle: .Religion bekämpft man nicht, die legt man auf Eis'. Durch die Kirchenbeiträge drängt sich jedem Katholiken die Frage auf: ,Was ist mir die katholische Kirche wert?' So muß jeder Stellung nehmen: sie bejahen oder verneinen. Auf der einen Seite viele Austritte,aufder ande ren ein frohes und bewußtes ,Ja' zur Kirche. Man kann die Kirche für sich persönlich nicht mehr einfach überse hen. Das alte Sprichwort: ,Was nichts kostet, ist auch nichts wert'. Nur so hoch werte ich etwas, als ich bereit bin, Opfer zu bringen.Die Kirchenbeiträge sind ein ausgezeichnetes Seelsorgsmittel... Des halb soll nach Möglichkeit die Seelsorgshelferin alle persönlich besuchen..." Ein Landpfarrer beurteilte die Aus wirkungen der Kirchenbeitragseinhebung auf die Seelsorge folgendermaßen: „Der Pfarrer lernt seine Pfarrgemeinde viel besser kennen... Die Pfarre wird eine .lebendige Pfarrgemeinde', wenn auch zunächst nur nach dieser finanziel len Seite hin, aber alles andere kann und wird bei einigem Eifer nachfolgen. Es sammelt sich um den Pfarrer eine Schar von Helfern. Der Seelsorger hat oft Gelegenheit, aufsie und die Pfarrkir chenräte religiös einzuwirken, daß sie aus übernatürlichen Beweggründen her aus ihr Amt versehen. Anschließend an die Sitzungen der Pfarrkirchenräte kann leicht eine kurze Beratung in seelsorgli chen Angelegenheiten erfolgen... Es steigt, menschlich gesprochen, die Wert schätzung der Religion, weil man für sie Opfer bringen muß und sich entschlos sen hat, für die Bedürfnisse des Gottes dienstes zu zahlen. Früher wußten meist nur die Kirchenväter um die Ausgaben und Einnahmen bei der Kirche, jetzt aber weiß um sie durch die Kirchenbei träge ein viel größerer Kreis, der einen großen Einfluß auf die Opferwilligkeit der Pfarrkinder ausüben wird." In einem vervielfältigten Merkblatt' mit dem Titel „Die neue Kirchenbei tragsordnung" faßte schließlich der Lei ter des Seelsorgeamtes, Dr. Karl Rudolf, die Erfahrungen, die seit der Einführung der Kirchenbeiträge gemacht wurden, zusammen, wobei er vor allem die seel sorgliche Seite betonte. Einleitend schreibt er: „Die Tätigkeit für die Kir chenbeiträge ist zunächst nicht wesentli che Seelsorgeaufgabe. Zur Ermögli chung der seelsorglichen Wirksamkeit bildet sie aber eine notwendige Voraus setzung und gehört zu ihr wie der Leib zur Seele, wie der äußere Aufbau der Kirche zum Reich Gottes aufErden oder zu Christus. Demgemäß unterziehen wir uns dieser Tätigkeit mit vollen, priester lichem Verantwortungsgefühl und Pflichtbewußtsein. Wir machen sie da her auch nicht von unserer Neigung oder unserem Wohlwollen abhängig, sondern sehen auch in ihr unser Amt." Über das Verhältnis der Kirchenbeitragseinhebung zur übrigen Seelsorge trafRudolffolgende Feststellungen: „1. Die Tätigkeit für die Kirchenbei träge muß in der richtigen Ordnung zur übrigen seelsorglichen Tätigkeit stehen. 23
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