lution gewaltsam durchgesetzt. Geför dert wurde sie in der Folge besonders in den Ländern katholischer Prägung durch den Liberalismus, den Rationalis mus und den Materialismus. Als Folge der napoleonischen Kir chenpolitik ging der Kirchenstaat am Ende des 18. Jahrhunderts für einige Zeit unter. Beim Wiener Kongreß im Jahr 1815 wurde er, infolge der diploma tischen Bemühungen Kardinal Consalvis in den Grenzen von 1797 wiederherge stellt. Im Zusammenbruch von Reichskirche und Reich (1803 bzw. 1806) ging ein letzter Rest der mittelalterlichen Ord nung von Kirche und Staat unter. Die in diesem Zusammenhang erfolgte Säkula risation, d. h., die Entziehung kirchli cher Hoheitsrechte, wie auch Besitz und Nutzrechte durch den Staat, ohne Zu stimmung der Kirche, wirkte sich nicht nur nachteilig aus: Der Verlust der materiellen Grundlage entzog einem national gefärbten Kirchentum den Bo den, festigte die Verbindung mit Rom und beseitigte feudal-aristokratische Züge. Die Position des katholischen Volksteiles im geistig-kulturellen Leben der Gesamtnation wurde aber wohl ge schwächt, ebenso wurde die finanzielle Abhängigkeit der Kirche vom Staat als drückend empfunden. In der konkordatslosen ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts konnte die Kirche, trotz des weiterwirkenden febronianistischen bzw.josephinistischen Gedanken gutes die weiter bestehenden Versuche einer Aufrechterhaltung der Herrschafls- und Aufsichtsansprüche des Staates ebenso abwehren wie die libe rale Forderung einer Trennung von Kir che und Staat in eindeutig feindlicher Absicht. Eine solche Trennung wurde von den Päpsten, im besonderen von Papst Gregor XVI.(1831-46) und Papst Pius IX.(1846-78) ausdrücklich verwor fen. Papst Pius IX. war es auch, unter dem der Kirchenstaat zunächst im Jahr 1860 beschnitten, 1870 dann dem neuge schaffenen italienischen Staate zum Op fer fiel. Die sogenannte „Römische Frage" wurde erst mit den Lateranver trägen des Jahres 1929 für beide Seiten befriedigend gelöst. Die Erneuerung der katholischen Theologie nach dem Ende der staats hörigen Periode der Aufklärung führte allerdings zu einer aufs neue verschärf ten Differenzierung der kirchlichen von den staatlichen Auffassungen in allen sensiblen Berührungspunkten. Nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem aufdem Ersten Vatikanischen Kon zil (1869/70) verkündeten Unfehlbar keitsdogma zu sehen sind eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen in Deutschland und Österreich, die einen mehr oder weniger heftigen Kampfzu stand zwischen Kirche und Staat be wirkten. Der Versuch der Wiederauf richtung einer schroffen Staatskirchen hoheit allerdings mißlang. Der Sturz der Monarchie 1918 brachte auch das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments. Das nationalsozialistische Regime ver suchte, auf die noch bestehenden forma len Möglichkeiten einer staatlichen Kir chenhoheit zurückgreifend, die Kirche gänzlich in die private Sphäre zu ver drängen. Gegenwärtig herrscht in der Regel in Westeuropa ein durch Konkor date bestimmtes freies Nebeneinander bzw. auf Gebieten von allgemeinem öder gemeinsamem Interesse ein Mitein ander von Kirche und Staat. Das Herder-Lexikon definiert das Ver hältnis von Staat und Kirche in der Gegenwart folgend: „Das Leitbild der Ordnung von Staat und Kirche in der Gegenwart ist die Gewährleistung von Religionsfreiheit mit der sich daraus ergebenden Kirchenfreiheit, verbunden mit der Anerkennung einer öffentlichen Stellung der Kirchen als geistige Mächte, denen der Staat als Körper schaften des öffentlichen Rechtes ei gener Art, die keiner besonderen Kir chenhoheit unterworfen sind, Rechts und Finanzhilfe gewährt,ohne Staatsge walt in den Dienst kirchlicher Zwecke zu stellen. Anderseits müssen sich die Kirchen als soziale Kräfte und nicht durch Teilhabe an den Herrschaftsposi tionen bewähren." Die Texte des Österreichischen Katho likentages 1952 formulieren es treffend und benötigen keinerlei Kommentar: „Eine freie Kirche in einer freien Gesell schaft,... die in Frieden leben und wir ken will. Eine Kirche, die für alle da ist, für jene, die an sie glauben, aber auch für jene, die sie bekämpfen, die nichts mehr von ihr wissen wollen. Im Um bruch der Zeiten steht sie als Hort wahrer Freiheit, als Hüterin wahrer Menschenwürde." Am Ende dieses notwendigerweise kurzgefaßten Ganges durch nahezu 2000 Jahre oft dunkler Geschichte der Kirche und ihrer Verbindung mit der sie umge benden Welt mag das Wort des Gamaliel trösten, das uns die Apostelgeschichte überliefert: Als die Apostel vor dem Hohen Rat einvernommen wurden und der Beschluß gefaßt wurde,sie zu töten, da stand Gamaliel, ein beim ganzen Volk angesehener Gesetzeslehrer, auf und sprach: „Israeliten, überlegt euch gut, was ihr... tut; ich rate euch jetzt: Laßt von diesen Männern ab und gebt sie frei; denn wenn dieses Vorhaben oder dieses Werk von Menschen stammt, wird es zerstört werden;stammt es aber von Gott,so könnt ihr sie nicht vernich ten; sonst werdet ihr noch als Kämpfer gegen Gott dastehen."(Apg 5,21b-42) A.F. „Das Bistumb Wien... hat ainen feinen Namen,Ehr, Authoritet, und auch Gelegen heit, hoch zue sein, aber davon lebt man nit" (Melchior Khiesi,1595) Im Rahmen der Reichskirche nahm das Bistum Wien lange Zeit nur einen sehr bescheidenen Platz ein: Das Bistum wurde erst 1469 auf Betreiben Kaiser Friedrichs III. errichtet und umfaßte nur das Gebiet der Stadt Wien und die umliegenden Pfarren bis Mödling und Laxenburg. Als Dotation wurde dem Bistum der Besitz des bisherigen Prop stes von St. Stephan zugewiesen. Diese Güter bildeten die bischöfliche Mensa; diese war für den Unterhalt des Bischofs und seines Haushalts bestimmt. Die bischöflichen Güter lagen vor allem in Ober-St. Veit und auf der Wieden. Die Einkünfte daraus waren sehr gering. Dies war mit ein Grund dafür,daß Wien bis 1513 keinen eigenen Bischof hatte, sondern von verschiedenen Administra toren mitbetreut wurde. Erst 1513 wurde mit Georg von Slatkonia ein tatsächlich in Wien residierender Bischof bestellt. Dieser war gleichzeititg auch Leiter der von Kaiser Maximilian I. gegründeten Hofmusikkapelle. Dieser Brauch, dem Kaiserhaus nahestehende und zu Staats diensten herangezogene Geistliche zu sätzlich auch mit der Leitung des Bis tums Wien zu betrauen, findet sich auch noch in späterer Zeit (Bischöfe Khlesl, Walderdorff und Sinelli). Im ganzen 16. Jahrhundert riß die Klage der Wiener Bischöfe über die geringe Dotation des Bistums, die durch die Türkenkriege noch geschmälert wurde, nicht ab. Zusätzlich mußten in dieser Zeit die Bischöfe oft auch selbst für den Unterhalt der Priester aufkom men, um den Fortbestand einer katholi schen Seelsorge zu sichern. Auch die Behausung der Wiener Bi schöfe war nicht gerade verlockend: So spricht Bischof Neuböck (1574-1594) von einer „gar ain umbequeme misera et ruinosa et tenebricosis angulis für ainen Herrn Bischoven incommodissima habitatio"(eine ganz unbequeme, armselige, baufällige und mit ihren finsteren Win keln für einen Bischof ganz unpassende Wohnung). Der spätere Kardinal Khlesl hat 1595, als man ihn drängte, das Wiener Bistum zu übernehmen, die Verhältnisse gut charakterisiert; „Das Bistumb Wien... hat ainen feinen Namen,Ehr, Autorithet und auch Gelegenheit, hoch zu sein, aber davon lebt man nit... Wer sich mit dem Namen und Authoritet will contentirn lassen, hat alda ain feine Gelegen heit. Obwol danebens Gott ain grossen Seckl hat, sein doch die schulden bißher darauß nit bezalt worden." Als Khlesl später dann doch Bischof von Wien wurde, bemühte er sich mit Erfolg um entsprechende Verbesserungen. So be gann er mit dem Bau des neuen Bi8
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