Zum Ganzen vgl. Dr. Erwin Mehl „Hammer-Purgstall in Weidling" in den „Klosterneuburger Nachrichten" vom 23. und 30. Mai,6. Juni, 27. Juli 1959 und im „Führer durch die Hammer-Purgstall-Gedenkstätten in KlosterneuburgWeidling", Verlag des Kulturreferates der Stadt Klosterneuburg, 1959, Seite 19.'^ 4. Grabstätte des Franz Theuer Sohn des Pächters des Restaurants, verstarb im Alter von 13 Monaten. Der Grabstein wurde 1975 gestohlen (laut Danzmayr). Mausoleum der Familie Finsterle Finsterle Johann (23.6. 1811-21.8. 1855) Benischko Josefine, verwitwete Fin sterle(2.6. 1819-31. 1. 1882) Finsterle Ignaz (Bruder,1814-3.4. 1866) Johann Finsterle, Schlossermeister in Wien, Tiefer Graben 21, kaufte am 30. 1. 1850 die Herrschaft Josefsdorf am Kahlenberg. Er ließ sofort die verfallene Kirche St. Josef der ehemaligen Kamaldulensereremie aus eigenen Mitteln vollständig restaurieren und rettete sie so vor dem endgültigen Verfall. Bei dieser Gelegenheit wurde auch ein Teil des südlichen ,,Seitenschiffes" der Kir che, die Romualdkapelle, abgetragen, wahrscheinlich der gestörten Symmetrie halber. Das ganze östliche Seitenschiff ließ nämlich Hofrat Kriegl, der erste Käufer der aufgehobenen Eremie, be reits 1784 abreißen, um billiges Bauma terial für seinen Meierhofam Himmel zu erhalten. Am 12. 9. 1852, dem 169. Jah restag der Befreiung Wiens von den Türken, wurde die Kirche zum 3. Mal vom Propst Wilhelm Sedlaczek vom Stift Klosterneuburg feierlich einge weiht. An sich war der Tag der Weihe für den 15. August festgesetzt gewesen, jedoch wurden die Restaurateure nicht zeitgerecht fertig. Sein ehemaliger Mit schüler P. Urban Boritz O.S.B, hielt die Festpredigt. Als SAGE erwähnte er, daß hier 1683 P. Marco d'Aviano die hl. Messe vor der Entscheidungsschlacht um Wien gelesen haben soll. Diese als nur sagenhaft dargestellte Erwähnung dürfte die Geburtsstunde der Übertra gung des Faktums von der Leopoldi Kapelln am Kallenberg (-Kirche St. Leopold am Leopoldiberg) in die St. Josefskirche am Josefsberg (heutigen Kahlenberg) gewesen sein. Diese Fabel hat sich bis heute erhalten, entbehrt aber jeder historischen Grundlage. Durch die Zeitung ,,DER VOLKS FREUND" erfuhr der damalige Nuntius Viale Prela, Eb. von Kartago, von Finsterles Idealismus. Kirchliche und welt liche Obrigkeit haben die Verdienste Finsterles nicht anerkannt und gewür digt, klagt P. Urban Boritz. Der Nuntius hingegen berichtete Papst Pius IX. da von. Dieser sandte für den Idealisten die goldene Medaille „pro piis meritis". Als man diese nach seinem Heimgang am 20. August 1855 seiner Frau wegnehmen wollte, setzte sich der Nuntius dafür ein, daß dieses ehrenvolle Dankeszeichen ihr und den weiteren Erben als Andenken erhalten bleibe." Es war Wille des Schlossermeisters Finsterle als Eigentümer der Herrschaft Kahlenberg und Obersievering, daß die von ihm mit großen Opfern und Liebe generalsanierte Kirche und der dazuge hörige Friedhof als solcher erhalten und gepflegt und nie zweckentfremdet wer den. Seine Frau Josefine hat laut Grund bucheintragung (575, Ez 95, S 349, EZ 41=Bauareal Kirche) verfügt, daß die „in der Kirche sich befindliche Wohnung" dem jeweiligen Pfarrer als unentgeltli che Amtswohnung zur Verfügung ge stellt werden muß. Im franziszeischen Steuerkataster scheint diese mit der Konskriptionsnummer 27 als „Pfarrhof aufder Kirche" auf). Dem von ihrem Mann gestifteten Ka pital zur Erhaltung der Kirche in der Höhe von 300011 fügte Josefme noch weitere 10.000 fl hinzu. */> der Zinsen waren für die Kirche, '/s für die Fried hofsgruft gedacht. „Der von mir für die Kirche am Kahlenberge gestiftete Prie ster hat diese Verwendung dem fursterzbischöflichen Consistorium jährlich aus zuweisen." So wurde es im Stiftsbrief vom 29. 7. 1881 angeordnet." Zur Sicherstellung wurde die „Jose fme Benischko'sche Stiftung" zur Erhal tung der Kirche St. Josef und des Fried hofes am Kahlenberge auch im Grund buch festgehalten. Josefme Finsterle starb am 31. Jänner 1882 an „Zuckerharnruhr"und wurde an der Seite ihres ersten Gatten Johann Finsterle am Kahlenberger Friedhof bei gesetzt. Dies war die letzte Beilegung aufdiesem Waldfriedhof. Ihr zweiter Gatte, Dr. Gustav Be nischko, verheiratete sich später mit der Witwe des Schauspielers Treumann. Er wurde mit seiner zweiten Ehefrau am Heiligenstädter-Friedhof im Familien grab der Treumanns auf der ,Stiegen terrasse" beigesetzt. Laut Grundbucheintragung vom 31. März 1889 erfüllte Dr. Benischko den Willen Johann Finsterles und seiner Gattin Josefme und ließ die Widmung der Kirche und des Friedhofes für im merwährende Zeiten als Kirche bzw. als Friedhof eintragen. Diesen festen Willen seines ehemaligen Schulfreundes hat sogar P. Urban Boritz O.S.B, in seinen Tagebuchaufzeichnungen festgehalten. Auf Grund notariellen Schenkungs vertrages vom 4. April 1906 und Bestäti gung vom 3. Mai 1906 ging Kirche und Friedhof in die Hände der RR Patres Resurrektionisten über, allerdings mit der Auflage, daß die Kirche und der Friedhof für immerwährende Zeiten als Kirche bzw. als Friedhof verwendet werden müssen."'' GESCHICHTLICHER RÜCKBLICK Nach der Plünderung des Ortes und der Kirche Josefsdorfam 18. und 19. Mai 1809 ersuchte die Herrschaftsbesitzerin Josefme Traunwieser(Mutter der Sänge rin Karoline Traunwieser)am 13. 8. 1809 den Herrn Probsten von Klosterneuburg um Aufhebung der ,,Pfarre", weil sie sich nicht in der Lage sehe, den durch die Franzosen verursachten materiellen Schaden zu ersetzen. Mitgespielt dürfte auch ihr etwas gespanntes Verhältnis zum sehr gewissenhaften Ortspfarrer, Herrn Frigdian Blakora, haben.'" Nach etwas schwierigen Umpfarrungs- und Einpfarrungsverhandlungen wurde die Capellania localis in Monte Cetio am 5.12. 1811 von der NÖ Landesregierung nach Absprache mit dem Konsistorium aufgehoben.'" Bereits am 16. Jänner 1810 hat eine in der Stiftsprälatur abge haltene kreisamtliche Kommission die Aufhebung beschlossen gehabt. Die Einpfarrung erfolgte nach Heiligenstadt. Der bisherige Pfarrfriedhof ging nun als Ortsfriedhof in das Eigentum des Besitzers der Herrschaft Josefsdorf am Kahlenberg und Obersievering über. Der Herrschaft aber ging es vor allem darum, aus dem Gut Josephsdorf mög lichst viel Gewinn herauszuwirtschaften und dabei möglichst wenig investieren zu müssen. Die beiden Objekte Kirche und Friedhof waren aber nicht gewinn bringend, sondern deren Erhaltung eine Quelle ständiger Ausgaben. Daher wur den sie links liegengelassen und verfie len immer mehr. So sehr, daß sich eines Tages die K.K. NÖ Landesregierung veranlaßt fühlte, einzugreifen und an das fürsterzbischöfliche Konsistorium folgendes Schreiben zu richten: „Mit Regierungsverordnung vom 5. Dezember 1811 Z. 37895 wurde die Auf lassung der Pfarre am Josephsberg be willigt und zugleich bestimmt, daß die Kirche am Josephsberge zu verbleiben und der Pfarrer in Heiligenstadt zu gleich mit der Seelsorge auch die Auf sicht über die Kirche, so wie über die innere Einrichtung derselben zu pflegen habe. Dieser aufhabenden Verpflichtung scheinen die bisherigen Pfarrer zu Heili genstadt nicht nachgekommen zu sein, indem das Äußere der Kirche mehr einer Ruine als einem Gotteshaus gleicht und das Innere derselben sich in einem sehr verwahrlosten Zustande be findet. Insbesondere scheint der gegenwär tige Pfarrer zu Heiligenstadt die Auf sicht über diese in seinem Pfarrgebiete sich befindliche Filialkirche gänzlich zu vernachläßigen, indem er seit Jänner dieses Jahres, wo ein Sturmwind am Kirchendache eine Fläche von mehreren Quadrat-Klaftern ganz abgedeckt hat und in Folge dessen das Gewölbe ober dem Hochaltar durch das eingedrungene Regenwasser bedenkend schadhaft ge worden ist für die Herstellung des be schädigten Daches Sorge zu tragen ganz unterlassen hat. Ein auf der Spitze der Vorderseite der Kirche befindliches eisernes Kreuz ist vom Winde umgeworfen und droht so wie andere, bereits aus ihrer Verbin dung gerißene Bestandteile des Daches herabzustürzen, wodurch leicht die in der Nähe sich befindlichen Menschen beschädigt werden können. Da diese Übelstände als dem Leben der Anwohnenden Gefahr drohend, als auch der Würde eines Gotteshauses, worin noch immer die heilige Messe gelesen wird, von der Regierung die hiervon verläßliche Kenntniß erhalten 46
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