Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

am Kallenberg ab 1795 angegeben hat. Von dieser kirchlichen Topographie hat später ein Schreiberling in den Besitzer bogen des Gutes Josephsdorf (Einlage 506) das Stift Klosterneuburg als Käufer des Gutes im Jahre 1795 von der k. k. Staatsgüter Administration unter Beru fung auf die Kirchliche Topographie, Band I, pag. 187 eingetragen. Bis aufden heutigen Tag wird diese Falschmeldung immer wieder abgeschrieben. Aus den Akten des Stiftsarchives Klosterneuburg sowie aus den Grundbüchern geht ein deutig hervor, daß das Stift niemals nach 1782 Besitzer des Gutes Josephs dorf gewesen ist, und daß bis 1801 die Massa Kriegl trotz wiederholt angesetz ter Versteigerungstermine keinen Käu fer gefunden hat.' Sechs Jahre waren seit der Verurtei lung Kriegls bereits vergangen, er selbst war schon drei Jahre tot, der dritte Konkursmassevertreter schon ernannt, aber das Gut war noch immer nicht verkauft worden. Eine Unmenge Kosten waren schon zum Nachteil des Reli gionsfonds aufgelaufen. Da entschloß sich der Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Sigmund von Paumgarten den Kaiser ,,um baldige Intimierung der Allerhöch sten Entschließung in Betref der Addizirung der Krieglerischen Herrschaft Obersiefring und Kallenberg" zu bitten. Dieses Ansuchen wurde an Kaiser Leo pold II. gerichtet. Joseph II. war bereits am 20. 2. 1790 verstorben. An Se Majestät Siegmund von Paumgarten Dr. auch Hofund Gerichtsadvokat als Leopold Krieglischer Konkursmassevertretter bittet um baldige Intimierung der Allerhöchsten Entschließung in Be tref der Addizirung der Leop. Krieglischen Herrschaft Obersiefring und Kal lenberg. Eure Majestät! Unterzeichneter Vertretter der Leo pold Krieglischen Konkursmasse mit A wegen Addizirung des bei mehrmaligen Lizitationen unverkauft gebliebenen Leopold Krieglerischen Guts Obersie fring und Kallenberg bei dem hiesigen Stadtmagistrate als Leopold Krieglischer Konkursinstanz die Anzeige gemacht, und die gesammten hierüber vernom menen Gläubiger haben laut des in A enthaltenen Bescheids in die Addizirung dessen eingewilliget; da aber der Reli gionsfonds als erster Satzgläubiger mit 14.000 fl cum sua causa hierüber eben falls vernommen werden muß, so hat unterzeichneter mit B die Anzeige bei dem N.Ö. Landrechte um Vernehmung der Hof und N.Ö. Kammerprokuratur als Vertretter des Religionsfonds ge macht, und eine Tagsatzung auf den 20. Jänner dieß Jahres erhalten; allein die Hof und N.Ö. Kammerprokuratur hat mit C eine Erstreckung dieser Tagsat zung derentwillen angesucht, und erhal ten, weil selbe hierüber die Anzeige an diese allerhöchste Stelle machen muß, und diese Tagsatzung ist immer mit D, E, F, G von Zeit zu Zeit und endlich mit H auf den 14. July aus der Ursache erstrecket worden, weil von allerhöch sten Orten noch keine Resoluzion dar über erfolget ist. Da aber lt. unterzeichneten Anwalt Dekreten J. K.und Ratschlag L von dem hiesigen Stadtmagistrate als Leopold Krieglischer Konkursinstanz zur Bei bringung der von der Hof und N.Ö. Kammerprokuratur des Religionsfonds einzulegenden Erklärung betrieben wird und von dieser Erklärung die Beendi gung des Leopold Krieglischen Konkur ses abhänget, so bittet unterzeichneter allerunterthänigst allergehorsamst. Eure Majestät geruhen in Betref der Addizi rung des Leopold Krieglischen Guts i. Obersiefring und Kallenberg eine aller höchste Entschließung intimiren zu las sen. Sigmund von Paumgarten Dr. als Leopold Krieglischer Konkursmassevertretter praes. den IT*"Juny 790 Da sich aber noch immer kein Käufer fand, versuchte man Hofrath von Baden thall, den größten Gläubiger, zu überre den, das Gut zu übernehmen und an den Religionsfonds die noch offenen Forde rungen auszuzahlen. Dieser aber wollte sich auf dieses dubiose Geschäft nicht einlassen, sondern das ihm gebührende Geld ausbezahlt bekommen. Von der Sitzung vom 1. Juni 1790 der Hofkammerprokuratur berichtet diese unterm 20'*" und praesto 23"" May, die der „Addicirungsbitte" vom Kurator Dr. Paumgarten vorausging, es hätte Hof rath von Badenthall, über das mit ihm gepflogene Einvernehmen, ob derselbe nicht das Gut Obersiefring und Kallen berg, in den Schätzungswerth sich addiciren lassen - mit dem Religionsfonds seine krieglerische Forderung per 14.000 fl zum sua causa herauszahlen wolle? sich erkläret; daß er besagtes Gut und Realitäten nicht übernehmen wolle, und vielmehr glaube, daß der Religionsfond sothaner Realitäten mit etwa anderen in der Nachbarschaft liegenden Gülten, als dem Gut Oberdöbling besser und leich ter werde verkaufen können -. Auch stellt besagter Hofkamerprokurator, bei dem Umstände, wo sich wegen Aufhe bung der wäre Steuerregulierung nun mehr alledings Kauflüstige hervorthun dürften, der hierortigen Entscheidung anheim: ob sie auch einer wär Lizitation dieser Realitäten veranlassen, oder wie sie sich sonst in puncto der Addizirung verhalten solle.'*" Zum Rath Protokoll vom 1. Juny 1790 schrieb Hofrat von Sonnenfels an die N.Ö.Hof- und Kammerprokuratur:Nach den schon viermal fruchtloß abgelofenen Versteigerungen der in der Kriegleri schen Mase gehörigen zwey Güteln Obersiefring und Kallenberg finde man es nicht räthlich, noch durch einen fünften Versuch Zeit und Kösten zu verlieren,sondern will sich vielmehr die Addizirung gefallen lassen, dergestaltt jedoch, daß weil noch der unterm ersten Febr. d.J. gemachten berichtlichen An zeige die Schätzung des Guts ObersiefVing mit Einbegrief der Waldungen un gefähr auf 17.830 fl ausfallen, mithin ohne Kallenberg die Forderung des RF. in Kapital per 14.000 fl samt den 6 Jähri gen hier gezeutigen Interesse per 3260 fl bedecken dürfte, für den RF lediglich die Einantwortung des Guts Obersie fring anzusuchen, der wenige Uiberrest aber, an den in der Priorität nächst folgenden Hofrath von Badenthall auf Abschlag seiner Forderung hinaus zu zahlen, und ihm, da er sich zur Uibernahme beider Giuteln nicht hat bequem wollen, ohne sich mit einem gemeinschäftlichen Eigenthum zu beladen, das Gütl Kaltenberg auf seinen Antheil zu überlassen wäre. Hiernach hat sich also die Hof KalTier Prokuratur, wenn besag ten Hofrath von Badenthall, dem dieser Antrag verläufig noch b. m.eröfnet wer den kann, dagegen nichts erhöbliches erinnert, zu benehmen, und den Erfolg nach der Hand zur weiteren Einleitung in Absicht auf die dereinstige Beendi gung diesen schon so lange dauernden Schuldenwesens hieher aufzuzeigen.'*' Alle Bemühungen, das Gut Josephs berg und Ober-Siefring verkaufen zu können, scheiterten weiterhin. Noch mußten gut zehn Jahre vergehen, bis sich endlich der finanzkräftige belgische Tabakfabrikant Lorenz von Jernau et d' Egelbilsen bereit erklärte, das Gut mit all seinen Belastungen zu erstehen. Am 1. März 1801, also 17 Jahre nach der Verhaftung und 14 Jahre nach dem Tode Kriegls bekam die herrenlose Herrschaft Josephsdorf wieder einen rechtmäßigen Besitzer. Freilich war sein Besitz kleiner als er bei der Übernahrrie durch Kriegl gewesen ist. Jernau konnte nur die ehemaligen Eremitenhäuschen mit den Konskriptionsnummern 1, 8, 15, 16, 17, 19 übernehmen und später bei Konkurs anmeldungen der Besitzer die Nummern 23, 25, 26 als Meistbietender ersteigern. Alle anderen von Kriegl verkauften Häuschen mit den Nummern 2, 3, 4, 5,6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 18, 20, 21, 22, 24. 27 und 28 waren bei der Übernahme der Herrschaft Privatbesitz. Sie konnten zum Teil, von späteren Besitzern zu rückgekauft werden. Über den Kauf durch Jernau nach Besitzverhältnis- und Abfertigungsklä rung mit den Badenthallischen Erben und Auszahlung der anstehenden Forde rungen berichtet uns ein Schreiben der k.k. Hof- und Kammerprokuratur an die löbliche k.k. N.Ö. Staats=Haupt Buch haltung in Stift-Sachen: Da in Hinsicht der Klassifizierung. Einantwortung und Giltabänderung zwi schen dem Religionsfond, und den Ba denthallischen Erben, immer Streitig keiten obwalteten, waren von der Hofkamerprokuvatur der Hofstelle die An zeige gemacht, und zugleich, weil die Administrazionkösten die wenigen Ein künfte dieses Gutes aufzehrten: das Ka pital also imer unverzinslich bleiben mußte, der erste Administrator von Flamberg von hier entwichen, der letzte aber ohne Rechnungslegung, und Ver mögen verstorben ist, Ausgleichungs punkte vorgeschlagen worden, worüber bereits unter den 7, April v.J. das höchste Hofdekret dahin ergangen, daß dem P.P. Rathe Lorenz von Jernau das Gut Ober Siefring und Kallenberg um den Schätzungswert von 24.000 fl 5 pctl 26

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