sonsten noch weitere zu den Hoff Statt wohnenden derlei anreinenden gelegenheiten jezo, oder künftig wohnen,jedoch entweder einen ohnmittelbaren Hof Staab formieren oder immediate solchen gehörig ssynd:/Von ihr Pfarrlich Jurisdiction der St. Michaels Pfarr-Kirchen Eximiert, und der alleinigen Burg Pfar rer quoad jura parochialia untergehörig seyn sollen". Damit wurden dem Burg pfarrer Rechte zugewiesen, die bei eini ger Spitzfindigkeit sich sehr zum Scha den der Michaeierkirche auswirken konnte. Man darf nicht vergessen, daß die Barnabiten in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts auch ihrerseits eine groß zügige Bautätigkeit in Richtung auf die Hofburg entfalteten. 1712 wurde links von der Kirche das Große Michaeler baut®®. Diese Neubauten waren als Miet häuser gedacht, deren Beletage vielfach baut®". Diese Neubauten waren als Mie thäuser gedacht, deren Beletage vielfach dem Adel, der im Dienst des Hofes stand, vorbehalten war. Zunächst waren die Barnabiten noch bis 1756/57 beschäftigt, den vor einem halben Jahrhundert begonnenen Bau ihres Kollegs (Habsburgergasse 12)"" zu vollenden. Man brauchte Ruhe und war gewillt, die Bestimmungen der kaiserli chen Resolution von 1751 gewissenhaft einzuhalten. Außerdem stellte auch der Siebenjährige Krieg manche Anforde rungen an die Seelsorge. Der komman dierende General Feldmarschall Graf Leopold Daun"' forderte am 20. April 1759 die Pfarren, in deren Gebiet eine der 4 Kasernen des Wiener Bereiches lagen, auf, die Seelsorge an den dortigen Soldaten, sowie deren Kinder und Frauen zu übernehmen. Die sonst für diese zuständigen Feldpatres mußten mit ihren Regimentern in den Krieg ziehen. Bis zur Rückkehr derselben soll ten die Pfarren in den Kasernen den Dienst versehen. Die Pfarre St. Michael übernahm die Kaserne am Getreide markt zur Betreuung. Ein an sich geringer Anlaß löste er neut Zwistigkeiten zwischen St. Michael und der Burgpfarre aus. Als die Barna biten nach alter Gewohnheit in das an die Stallburg rückwärts anliegende kleine Haus, das zum Pfarrdistrikt St. Michael gehörte „zum Rauchen"(Haus segnung zu Epiphanie) gehen wollten, ließ der Burgpiarrer nicht nur das Haus tor zusperren, sondern auch mitteilen, daß sie auch in Hinkunft ihre „Parochia lia nicht mehr sollen exercieren kön nen.""® Die Barnabiten reichten eine Klage beim Erzbischof Migazzi ein"®. Der Burgpfarrer verkürze sukzessive das Pfarrgebiet. Darum möge der Erzbi schof geruhen ,,den obgedachten Herrn Burg Pfarrer die enthaltung alles eihgriffes in das uralte exercitium deren jurium parochialium in unserem Pfarrer District gnädigst aufzulegen". Viel Er folg dürften sie bei Erzbischof Migazzi nicht gehabt haben. 1760 verfaßten sie ein Pro Memoria®'', worin sie auf ihr Schreiben an den Bischof verwiesen, dem sie mitgeteilt hätten, der Burgpfar rer habe den Michaelerpriestern „den Eingang in das an der Kayl. Königl. Stallburg anliegende Häußl untersäget." Jetzt aber sei ihnen der Eintritt in das Tarocksche Haus verweigert worden. Dort sei bereits ein Minorit mit dem „Rauchen gehen" vom Burgpfarrer be auftragt worden.Ebenso übe er pfairliche Rechte im ehemaligen Gebäude des kaiserlichen Hofspitals aus. Dieses sei auf den Rennweg"^ übersiedelt und das leergewordene Haus werde jetzt von Leuten bewohnt, die nicht im Hofdienst stehen. Dem Promemoria liegt eine Liste bei mit Angabejener Häuser,in welche sich der Burgpfarrer Eingriffe erlaube. Sie ist deswegen von lokalgeschichtlicher Be deutung, weil sie sowohl die Hausnamen als auch den ehemaligen oder auch derzeitigen Verwendungszweck dieser Gebäude und zum Teil auch die Berufe der nunmehrigen Bewohner angibt. So war das Tarocksche Haus auf der „Carthner Bastey" vorher das k. k. Bauamt; das ihm gegenüberliegende Herrschaftshaus beherbergte später die Niederländische Kanzlei: wurde aber derzeit aus Kaisers Gnaden von einem kursächsischen Hofmaler und einem Zeichner eben desselben Hofes bewohnt; in der k. k. Stallburg hatte nun die k. k. Hofbauamts-Kanzlei samt Bauschreiber und dessen Familie ihren Sitz; das Salvignonische Haus an der k. k. Burg war zuvor vom Hofbauamt bewohnt, wurde aber jetzt abgerissen; das kaiserliche Hofspital hatte zwar einen eigenen Ku raten, jedoch mußten die ,,Mägdlein allzeit zur Christenlehr in unserer Kir che erscheinen". Nach all den Rückschlägen, welche St. Michael durch das Vordringen der Burgpfarre erlitten hatte, war es ein Lichtblick, als am 26. April 1767 Graf Colloredo im Auftrag Kaiser Josefs n. den Vicepropst und Pfarrer bei St. Michael P. Don Severin Preslinger ver ständigte, die „dermalen neu zu errich tende Kayl. König.Leib-Garde zu Fuß in Spiritualibus mit ohnunterbrochenen Fleiß und Eifer zu jeder Stund und zwar ohne Entgelt des allerhöchsten Aerarii besorgen zu wollen"... damit „die Seel sorge über die besagte neue Leib-Garde zu Fuß, der Hof-Pfarre bey S. Michael allhier ohnbedenklich anvertraut wer den könnte."" Überglücklich antwor tete der Vicepropst, die Barnabiten wür den es „lebenslang dankbarst zu erin nern niemals unter lassen." Die k.k. Leibgarde zu Fuß war hervorgegangen aus der Schweizer Garde Franz Ste phans von Lothringen und hatte neben Repräsentations-Diensten auch Wach dienst in der Hofburg. Diese Leibgarde wurde später k. k. Trabanten-Leibgarde genannt. Ihr Quartier lag an der Mariahilfer Straße als Anbau an die Stiftska serne und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg abgerissen"". 1769 war P. Don Dominicus Schweighoffer Propst bei St. Michael gewor den'". Am 6. Juni 1769 reichte er beim Eb. Konsistorium eine Klage gegen den Burgpfarrer Franz Priselance ein. Man machte ihm den Vorwurf, er mißachte völlig die kaiserliche Resolution von 1751", die bestimmt hatte, welche Bewohner der Burg der Hofpfarre St. Michael unterstehen sollten. Auf grund der Klage wurden beide Parteien für den 20. Juni vom Konsistorium vor geladen. Die Aussprache scheint ergeb nislos verlaufen zu sein;denn am 20. Juli 1769 appellierte Schweighoffer an <^e Kaiserin Maria Theresia, sie möge ent scheiden, wer von den Burgbewohnern nun tatsächlich zur Burgpfarre oder St. Michael gehöre. Der Propst unterzeich nete den Brief in seiner Eigenschaft als „Inhaber der Kayl.Hof-Pfarr St. Michael alhier'"®. Ein weiteres Schreiben richtete der Propst am 29. Juli 1769 an den Ersten Obersthofmeister Corfiz Graf v. UhlfeW'. Dieses Schreiben ist deswegen von einigem Interesse, weil der Propstvon seiner Sicht aus - einen kurzen historischen Überblick über die Bezie hungen der beiden Pfarren im Laufe der Jahrhunderte gibt. St. Michael sei schon im 13. Jahrhundert eine Pfarre gewesen - die Burgkapelle habe im 14. Jahrhun dert nur einen Verweser und Kaplan gehabt. Noch heute werde, wenn die Burgkapelle Taufwasser benötige, dieses von der Michaelerkirche geholt. Die Erzherzöge von Österreich hätten sich bis 1416 für die Vergrößerung der Michaelerkirche eingesetzt. Schon da mals hätte man sie Hofkirche nennen können. Ferdinand II. habe ihnen diese Kirche aufgrund seines Patronats- und Präsentationsrechtes übergeben. Hier irrte der Propst. In temporalibus wurde die Michaelerkirche bis 1626 von einem durch den Wiener Stadtrat bestellten Kirchmeister verwaltet und die Rechte Ferdinands II. über diese Kirche mußten erst mit Hilfe der Hofjuristen konstruiert werden.'' Im Michaeierarchiv fmdet sich kein Hinweis, welcher Erfolg den Klagen des Propstes beschieden war - wahrscheinlich gar keiner. St. Michael erhob pfarrliche Rechte über Personen, die in der Hofburg „zu Ebener Erde" aber auch im obersten Stock wohnten. Dem Burgpfarrer verblieb, was dazwi schen lag, und das war der vornehmste Teil. Manche Adelige gehörten zwar zum Hofstab, wohnten aber nicht in der Hofburg. Es gab also ständig Gelegen heit zu neuen Komplikationen und Rei bereien. In der Folgezeit war man in Zweifelsfallen bemüht, ein gegenseitiges Einvernehmen herzustellen. Zusammenfassung. Die pfarrliche Ju risdiktion St. Michaels umfaßte gewohn heitsrechtlich ursprünglich einen größe ren Personenkreis der Burgbewohner als später. 1599 tauchte sogar der Plan auf, die Burgpfarre mit der von St. Michael zu vereinen. Unter dem Burg pfarrer Primus Jegsche begann 1673 die allmähliche Verdrängung des Einflusses der Barnabiten auf die Burgbewohner. Kaiser Leopold I. entschädigte dafür 1678 St. Michael durch die Verleihung des Ehrentitels „Hofpfarrkirche". Die Erweiterung der Hofburg in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts brachte der Pfarre St. Michael terri toriale und personale Verluste. Die kai serliche Resolution von 1751 bestimmte, 19
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