gäbe war das fortgeschrittene Alter des H. H. Thomas Schmidt, Pfarrers von Heiligenstadt. Die seelsorgliche Betreu ung der Bergpfarre Josephsdorf wurde ihm schon zuviel. Um ihm eben diese zusätzliche Last abzunehmen, hätte sich der Probst die Zuweisung der Josephs dörfler nach Nußdorf, eventuell auch nach Kahlenbergerdorf, gewünscht. Das Konsistorium verlangte nun vom Herrn Probsten im Auftrage der Regierung alle Unterlagen und Protokolle, die seiner zeit zur Auspfarrung von Kahlenberger dorf geführt hatten. Außerdem wollte das Ordinariat vom Stiftsprobst wissen, warum er denn dem durch Alter behin derten Pfarrer Schmidt keinen Hilfsprie ster als Koadjutor gebe.'*'^ Probst Jakob beantwortete die An frage des Konsistoriums ausführlich mit folgender Stellungnahme: Die seinerzeitigen Verhandlungsak ten, die zu einer Einpfarrung nach Heili genstadt geführt hatten, müßten sich entweder beim Kreisamte oder bei der Landesregierung befinden. Er überrei che Abschriften, die auch für diese Erhe bung den Zweck erfüllen müßten. Aufdie Frage, warum er dem im Alter vorgerückten Pfarrer Thomas Schmidt von Heiligenstadt keinen Koadjutor gebe, damit er seinen Pflichten nachkom men könnte, begründet der Probst fol gendermaßen: Pfarrer Schmidt sei vollkommen in der Lage,all die Aufgaben,die in seinem Pfarrbereich auf ihn zukommen,gut zu erfüllen. Die Mitversorgung der kleinen Gemeinde von Josephsdorf, die 1811 nach Heiligenstadt eingepfarrt wurde, falle ihm allerdings schwer. Aber auch ein jüngerer Pfarrer hätte damit seine Probleme, und auch für diesen könne sich eine unangenehme Pflichtkollision ergeben, denn 1. dürfte es außer Zweifel stehen, daß man bei Einpfarrung weit entlegener Orte, die außerdem noch schwer zu gänglich seien (wie Josephsdorfim Win ter?), eine Einpfarrung immer dorthin vornehmen solle, wo zwei Priester die Seelsorge versehen. Es könnte der Fall eintreten, daß ein Priester gleichzeitig an zwei Seelsorgeorten dringend benö tigt werde, und da stellt sich dann das Problem. Um dies aber zu vermeiden, müßte man gerade bei der Pfarre Heili genstadt berücksichtigen, daß in der schönen Zeit Ausflügler und Sommer frischler kommen. Nun kann es vorkom men, daß der Pfarrer von Heiligenstadt ausgerechnet zu dieser Zeit in den entle genen Ort Josephsdorfgerufen wird und seine Amtspflicht in der eigenen Pfarre nicht erfüllen könne. Diesem Umstand dadurch Abhilfe zu schaffen, daß dem Pfarrer ein Hilfsprie ster beigegeben werde, scheine dem Probst aber insofern nicht notwendig, weil ja Heiligenstadt an sich zu den ruhigsten und auch zu den am wenig sten beschwerlichen Pfarren gehöre, so daß auch ein älterer Priester die Pfarre zur allgemeinen Zufriedenheit betreuen könne. Die wenigen Fälle, die sein Er scheinen am Josephsberg fordern, recht fertigen in keiner Weise die Versetzung eines Koadjutors nach Heiligenstadt, da es auch eine andere Möglichkeit gebe, die Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen. Und diese Möglichkeit sehe er darin, daß eben Josephsdorf nach Nußdorf eingepfarrt werde. Damit wäre auch den Josephsdorfem geholfen. In der Pfarre Nußdorf sind nämlich zwei Seelsorger angestellt, so daß es zu einer Pflichten kollision nicht kommen könne wie in Heiligenstadt. Außerdem erlaube sich der Probst noch zu vermerken,daß esja bereits 1811 zur Einpfarrung nach Nuß dorf gekommen wäre, hätte sich nicht der damalige Pfarrer von Heiligenstadt, H. Herr Roman Köpf, so bereiterklärt, die Pfarre Josephsdorf in seine aufzu nehmen und die Josephsdorfer wie seine eigenen Pfarrkinder zu betrachten. Einen Hilfspriester nach Heiligenstadt zu entsenden, würde auch für das Stift eine unverhältnismäßig große Belastung bedeuten. Außerdem wäre der HiJfspriester in Heiligenstadt auch gar nicht genügend ausgelastet. Eine Einpfarrung der Josephsdörfler nach Nußdorf hinge gen wäre leicht und zur Zufriedenheit aller durchzuführen, zumal der Herr Probsten auch dafür sorgen würde, daß sich die Priester in Nußdorf entspre chend für die Josephsdörfler einsetzen werden."'® Ein erneuter Anstoß zur Umpfarrung der Gemeinde von Josephsdorf ergab sich im Jahre 1872. Anlaß dazu war die Einpfarrung von Unterheiligenstadt nach Heiligenstadt, um die sich die "Heiligenstädter so lange bemüht hatten, bis sie ihr Vorhaben erreicht hatten. Nun waren ihnen die Josephsdörfler eine Last, die sie gerne abstoßen woll ten. Am 17. September 1872 kam der für Heiligenstadt zuständige Bezirkskom missär von Hernals in die Pfarrkanzlei zu einer Besprechung. Geladen waren die Pfarrer, Bürgermeister und Gemein deräte von Heiligenstadt, Nußdorf und Kahlenbergerdorf. Die Pfarrgrenzenbereinigung sollte in aller Ruhe durchbe sprochen und gemeinsam überlegt wer den. Als Anhängsel an den Hauptver handlungspunkt, nämlich die Einpfar rung von Unterheiligenstadt mit gleich zeitiger Abtrennung von Nußdorf, wurde auch die angeregte Auspfarrung der Josephsdörfler und deren Einpfar rung nach Nußdorf oder Kahlenberger dorf ventiliert. Die Kommission kam zu der Ansicht, daß eine Einpfarrung der Josephsdorfer viel günstiger nach Kah lenbergerdorf als nach Nußdorf sei, weil dadurch die Einheit zwischen den pfarrlichen und politischen Grenzen herge stellt werde. Der Pfarrverweser von Kahlenbergardorf erklärte sich auch be reit, seine fniheren Pfarrkinder wieder aufzunehmen. Dies mußte er allerdings schon vorher wissen haben lassen, denn er war bei der Besprechung nicht per sönlich anwesend gewesen.®' Am 14. Oktober 1872 teilte das fürsterzbischöfliche Ordinariat dem Herrn Probsten Berthold mit, daß die K.K.Nö. Statthalterei sowohl die Einpfarrung von Unterheiligenstadt nach Heiligen stadt nach erfolgter Auspfarrung von Nußdorf, die die Auspfarrung der Jo sephsdörfler aus dem Pfarrverband von Heiligenstadt und deren Einpfarrung nach Kahlenbergerdorfgenehmigt habe. Der Probst wird eingeladen, dem Ordi nariat einen Vorschlag zu unterbreiten, mit welchem Datum diese neue Pfarregelung in Kraft treten sollte.®® Probst Berthold entschied sich für den 1. Mai 1873 und teilte dies seinen Pfar rern mit. Die Pfarren Heiligenstadt, Nußdorf, Kahlenbergerdorf sowie die Pfarren Sievering und Neustifl am Wald wurden ja von den Augustiner Chorherrn des Stiftes Klosterneuburg seelsorglich be treut. Nachdem von den staatlichen Behör den alles geregelt war und das füxsterzbischöfliche Konsistorium darüber in . Kenntnis gesetzt worden war, erließ dieses ein Schreiben an den Probst Berthold und das Dekanat Kloster neuburg,datiert mit 25. Februar 1873. Somit war von da an der Pfarrer von HeUigenstadt aller Verantwortung und Verpflichtungen für die Gemeinde und auch die Kirche von Josephsdorf entho ben."'® 3. Einpfarrungsversuche der Pfarrgemeinde Josephsdorf am Kallenberg in die Pfarre Nußdorf Als die endgültige Aufhebung der Lokalkaplanei Josephsdorf am Kallen berg beschlossen war, wandte sich Probst Gaudenz an die Regierung und bat um die Einpfarrung von Josephsdorf nach Nußdorf. Auch die Schule von Josephsdorf sollte mit der von Nvißdorf vereinigt werden. Die Eingabe vom Probst lag bereits eineinhalb Jahre zu rück. Ursache der langen Verzögerung war; die Akten sind im Expedit „in Verstoß" geraten. Die Entscheidung über diese Frage wäre bereits am 25. 1. 1811 erfolgt, der Akt ordnungsgemäß in das Expedit gelangt, von seinem weite ren Verbleib aber wisse man nichts, ließ die Regierung wissen. Daher müssejetzt eine neue Entscheidung erfolgen. Zu diesem Zweck wurde dem Konsistorium ein Duplikat des Aktes abverlangt."'" Das Ordinariat kam dieser Verpflich tung nach und überreichte den Akt vom 1.September 1809. Allerdings sah es sich veranlaßt, die Bemerkung hinzuzufügen, daß die damals beantragte Einpfarrung nach Kahlenbergerdorfunstatthaft sei. Diese Zusatzbemerkung wird folgen dermaßen begründet: 1. Im Ort Kahlenbergerdorf wohnt kein Priester. Die Pfarre wird vom Stift Klosterneuburg excurrendo versorgt; 2. von Josephsdorf führt nur ein schmaler Steig ins Kahlenbergerdörfl. Damit sind, vor allem zur schlechten Jahreszeit, viele Gefahren für die Ju gend verbunden. Der Herr Probst findet es auch vernünftiger, eine Einpfarrung nach Nußdorf statt nach Kahlenberger dorf vorzuschlagen, weil von Nußdorf auch die Lebensmittel nach Josephsdorf gebracht werden.Das hat zur Folge,daß die Straße nicht ganz menschenleer ist und auch im Winter irgendwie gangbar. Daher könnte auch die Gemeinde von Josephsdorf im Falle eines Falles von Nußdorf aus leichter versehen werden als von Kahlenbergerdorfaus.'*®
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