Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

ten, sie „ruhte" nur. 1984 ersuchte der H. H. Pfarrer von Kahlenbergdorf um Enthebung von der Matrikenführungfür die beiden Berge, da infolge der starken Zunahme der Hochzeiten, vor allem am Kahlenberg, diese zusätzliche Arbeit imter den gegebenen Verhältnissen nicht mehr bewältigt werden konnte. Entgegenkommenderweise hat sich die Pfarre Nußdorf bereit erklärt, ab Oktober 1. J. diese Arbeit zu überneh men. Mit diesem Augenblick ist auch die Matrikenstelle auf dem Leopoldiberg endgültig erloschen.^® 2. Einpfaming des Kahlen- und Leopoldiberges nach Heiligenstadt Am 3. September 1811 richtete der Kreishauptmann von Traiskirchen - dorthin war Josephsdorf zuständig ge wesen - an den verantwortlichen Dechant für diesen Rayon, H. Herrn Leo pold Schneider von Hütteldorf, und zu gleich auch an das Stiil Klosterneuburg ein Schreiben. Er bezieht sich darin auf eine Eingabe an eine hohe Landesstelle vom 5. August 1. J., in der die Einpfarrung der auigelassenen Piarre nach Nußdorf, die Vereinigung der Schule hingegen mit der von Heiligenstadt vor geschlagen wurde. Es wäre jedoch in jeder Beziehung wünschenswert, schreibt der Kreis hauptmann, wenn auch die Kinder der gleichen Schule zugeteilt würden, der die Eltern angehören. Da nun der Weg von Josephsdorf nach Heiligenstadt als der bequemste und gewöhnlichste ange geben wird,so wäre es auch sinngemäß, die Pfarre Josephsdorf überhaupt auch nach Heiligenstadt einzupfarren. Der Herr Dechant wird nun beauftragt, eine „Volksbefragung" zu diesem Thema durchzuführen und auf schnellstem Wege das Ergebrüs zu melden. Sollte diesem Vorschlag etwas im Wege ste hen, so könnte als zweite Variante eine Einpfarrung und Einschulung nach Nuß dorf in Erwägung gezogen und begut achtet werden. Alle Betroffenen müssen befragt, ihre Aussagen schriftlich zu Protokoll gebracht und eingesandt wer den. Der Antwort soll auch das im letzten Schreiben nicht beigelegte In ventar angeschlossen werden." Am 28. Oktober kamen nun die Gela denen zusammen. Alle fanden den Vor schlag der Regierung,Eltern und Kinder nicht zu trennen, sondern in ein und dieselbe Pfarre Josephsdorfeinzupfarren und einzuschulen, gut und vernünftig. Alle waren sich auch einig, daß Heili genstadt der Vorzug zu geben wäre. Roman Köpf, Pfarrer von Heiligenstadt, erklärte sich bereit, die „Josephsdörfler" gerne in seine Gemeinde aulzunehmen und für sie all das zu tun, das er für seine eigene Pfarrgemeinde zu tun im mer bereit sei. Wegen der ungünstigen Wetterverhältnisse vom Winter plädierte er für die Einstellung eines Schulgehil fen. Dieser soll wöchentlich mindestens dreimal auf den Berg geschickt werden, um die Kinder zu unterrichten. Wenn dann die Wegverhältnisse wieder besser werden, dann will auch er auf den Berg gehen,Unterricht erteilen und vor allem den Katechismus lehren. Im Sommer werde er dahintersein, daß die Kinder zur „Kristenlehre in die Mutterkirche" kommen.Da aber der Lehrer von Heili genstadt derzeit kaum selbst sein Aus kommen habe, um sich und seine Fami lie zu ernähren, kann er einen Schulge hilfen natürlich nicht aus eigener Tasche auch noch bezahlen. Daher möge das Kreisamt sich dafür einsetzen und bei der Regierung zu erreichen versuchen, das Gehalt aus dem Schulfonds, das der Lehrer von Josephsdorf bisher bezogen habe,nun dem Lehrer von Heiligenstadt als Zuschuß zu gewähren, damit er davon auch den Schulgehilfen bezahlen könne. Die Gemeindevertretung aus Josephs dorf schloß sich ganz dem Vorschlage des Pfarrers von Heiligenstadt an. Sie sprachen ebenfalls die Bitte um einen Zuschuß aus, damit der Schulgehilfe erhalten werden könne. Sonst wäre das Schicksal ihrer Kinder höchst be dauernswert, erklären sie. Es werde sowieso mehr als genug Schwierigkeiten im Winter geben, den Gottesdienst und die „Kristenlehre" an Sonn- und Feier tagen zu besuchen und zum Religions unterricht kommen zu können. Für sie als Eltern aber wäre es ein unerträgli cher Gedanke, wenn ihre Kinder in der Nähe der Hauptstadt roh, gottlos und unwissend aufwachsen sollten, da doch der Monarch für die Erziehung der Jiigend zur Gottesfurcht und Frömmig keit besorgt sei. So müßten die Eltern um das Glück ihrer Kinder in dieser Welt und auch um ihr Seelenheil in der Ewigkeit besorgt sein. Der Herr Pfarrer von Nußdorf war mit all dem bisher Vorgebrachten vollständig einverstan den. Der Wirtschaflsinspektor von der Herrschaft Josephsdorf, der zugleich auch Kirchenvater war,erklärte sich im Namen der Herrschaft bereit, für diesen edlen Zweck jährlich 100 Gulden beizu steuern.'® Auf das eingesandte Besprechungs protokoll reagierte die löbliche Landes regierung am 5. Dezember desselben Jahres in einem Schreiben an den Herrn Stiftsprobsten zu Klosterneuburg. Auf Grund der wiederholt gemachten Erhebungen werde die Pfarre nun auf gehoben. Die Einpfarrung von Josephs dorf und auch die Einschulung der Kin der werde in dieselbe Pfarre Heiligen stadt angeordnet. Die Kirche am Jo sephsberg aber müsse weiterhin verblei ben. Aufsicht über das Gotteshaus und Sorge für das Kircheninnere laut einge sandtem Inventar werde den Pfarrern von Heiligenstadt aufgetragen. Mit den Kirchenvätern habe er guten Kontaktzu pflegen und auch über die vom Stift übernommenen Kelche und die Kirchenobligatfonen in der Höhe von 180 Gulden zu wachen. Das zuständige Kreisamt müsse die Pfarre Josephsdorf vom Regierungserlaß über die Einpfar rung und Einschulung in Kenntnis set zen. Sache des Konsistoriums werde es sein, Sorge zu tragen, daß die Pfarrbü cher und sämtliche Pfarrakten von HeiUgenstadt ordnungsgemäß übernom men werden und die Seelsorge klaglos verlaufe. Was hingegen den beantragten Zu schuß für den Lehrer von Heiligenstadt betreffe, so müsse diesbezüglich eine abschlägige Antwort erteilt werden. Eine Mehrbelastung des Lehrers von Heiligenstadt sei nicht vorhanden, da nur maximal sechs Schulkinder dazu kommen werden. Wegen dieser kleinen Schülerzahl könne aber kein Schulge hilfe angestellt werden. Allerdings ge nehmige die Regierung,jenen Sustentationsbeitrag dem Lehrer von Heiligen stadt zukommen zu lassen von der Herr schaft zu Josephsdorf, den sie früher dem Lehrer von Josephsdorf gewährt hatte. Beanstandet wird in diesem Schrei ben,daß die Herrschaft von Josephsdorf das Kirchengebäude als ihr Eigentum erkläre. Das wäre eine ganz irrige Auf fassung. Kirchen seien öffentliche Ge bäude. Deshalb gehöre auch das Ge bäude samt dem ganzen Inventar und aUem, was der Kirche auf irgendeine Weise zugeeignet wurde und werde, einer öffentlichen Institution und keiner Privatperson, In früheren Erhebungen wäre eine solche Behauptung auch nie vorgekommen. Das Kreisamt wird von der Regiening beauftragt, den Herrn Probsten noch extra zu verständigen.'® Das Kreisamt beauftragt den Schul aufseher und Dechant von Hütteldorf, Herrn Leopold Schneider, als zuständi gen Inspektor dieses Rayons,den Herrn Pfarrer von HeUigenstadt über diesen Regierungsbeschluß zu informieren und auch Sorge zu tragen, daß alles ord nungsgemäß und zu voller Zufriedenheit durchgeführt werde. Damit war die Auflösung der Pfarre Josephsdorf und die Einziehung der Schule behördlich vollzogen, und die Einpfarrung und Einschulung nach Hei ligenstadt ordnungsgemäß durchgeführt worden. Im Jahre 1831 hielt der Fürsterzbi schof Leopold Maximilian Graf zu Firmian im Dekanat Klosterneuburg eine Pfarrvisitation. Im Anschluß daran ließ er an den Herrn Probsten Jakob Ruttenstock ein Schreiben ergehen, in dem er zum Visitationsergebnis Stellung nahm. U. a. beanstandete er die Einpfarrung von Josephsdorf nach Heiligenstadt. Er fand diese für ganz unzweckmäßig.Nach seiner Meinung wäre es viel besser und sinnvoller gewesen, Josephsdorf nach Kahlenbergerdorf einzupfarren, da doch der Weg dahin kürzer sei und die Pfarre ohnehin so klein wäre. Sollte diesem seinem Vorschlag zu einer Umpfarrung nichts im Wege stehen,so solle der Herr Probsten beim Konsistorium darum an suchen. Da sich niemand für diesen Vorschlag interessierte, verlief die Sache im Sande.'" Im Jahre 1832 strebte der Probst Ja kob eine Auspfarrung des Kahlen- und Leopoldiberges von der Pfarre Heiligen stadt an. Er reichte deshalb darum beim Konsistorium ein, jedoch nicht nach dem Vorschlag des Ordinarius loci vom vergangenen Jahr,sondern er wollte die Genehmigung der Umpfarrung nach Nußdorf erlangen. Anlaß zu dieser Ein6

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