Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Ende ihrer Exemtion amtlich erklärt. Dadurch wurde den Bewohnern des Leopoldiberges jeder Rückhalt, den sie bisher in den K.K. Hofkaplänen hatten, genommen. Durch diese Amtsverfügung folgte „von Selbsten", daß die Leopoldi berger in die Pfarre Kallenberg „ordent lich einverleibet" und von ihr auch „in spiritualibus" versorgt werden müssen. Schuldige Achtung dem Pfarrer und gebührender Gehorsam dem Konsi storium gegenüber wird ausdrücklich ein geschärft."" Wenn nun das Ende der Exemtion amtlich erklärt wird, so kann dies nur zur Voraussetzung haben, daß bis zu diesem Datum doch eine Exemtion be standen haben muß. Das zuständige Kreisamt V.U.W.W., nämlich Traiskirchen, Wurde aufgefor dert, diese Weisungen auf dem Instan zenwege dem Grundamt weiterzugeben und für die Durchführung und Einhal tung zu sorgen. Ausdrücklich wird auch darauf hinge wiesen, daß das fe. Konsistorium nach aufgehobener Exemtion „in allem und jedem sein oberhirtliches Amt von Hof aus befehligt worden"."' Bei der Errichtung der Lokalkaplanei „JOSEPHSDORF AM KALLENBERG" am 21. Dezember 1783 wurden die Be wohner der beiden Berge „automatisch eingepfarrt". Es wurde darüber kein eigenes Dekret erlassen. Daß von nun an auch der „Pfarrer" von Josephsdorf „der zuständige Ordinarius loci" war, gehe aus den Eintragungen in das Tauf-, Trauungs- und Totenbuch eindeutig her vor. Mit der „Mutterpfarre Kallenberg" blieb die „Capellania localis in Monte Cetio", wie sie im Amtssiegel offiziell genannt wurde,„abgabemäßig" verbun den. Die Lokalkaplanei wurde von den Behörden oft als „Pfarre" in den ver schiedenen Dekreten und Schreiben be zeichnet und die Lokalkapläne als „Pfarrer". Sie mußten auch alle die „Pfarrerprüfung" ablegen bzw. nachho len."" Nach der Arrestierung, Absetzung und Verurteilung des ersten Besitzers der Herrschaft Josephsdorf am Kallen berg, der auch die treibende Kraft zur Errichtung der Lokalkaplanei gewesen ist, wurde sein ganzer Besitz, die sog. „massa Kriegl" von einem Verwalter administriert. Dieser jedoch weigerte sich, die von Hofrat Kriegl gemachten Zusagen für die Lokalkaplanei zu erfül len. Daher beantragte der Herr Probst Floridus bei der N.Ö. Landesregierung die Aufhebung der Lokalkaplanei und die Eingliederung von Josephsdorf - dazu gehörten auch die ganz wenigen Bewohner des Leopoldiberges - in die Pfarre Kallenberg bzw. Kallenbergerdörfel.(26. August 1785.)"" Am 16. Juni 1806 wandte sich das fe. Konsistorium an den Herrn Probsten Gaudenz mit der Anft-age, ob er sich für die Einziehung der Lokalkaplanei Jo sephsdorf ausspreche. Sie habe nur et was über 50 Seelen und laste überdies einen Seelsorger viel zuwenig aus. Im positiven Falle möge er sich äußern, ob er eine Einpfarrung der Bewohner der beiden Berge in die soeben neu errich tete Pfarre Kahlenbergerdorf oder nach Grinzing vorschlage. Im negativen Falle möge er auch seine Gründe geltend machen. Anlaß zu dieser Befragung war eine diesbezüglich erbetene Stellungnahme der Landesregierung vom Konsistorium aufgrund eines Gutachtens, das dieses abgegeben hatte."'' Den 7. September 1809 berichtet Probst Gaudenz vom Ansuchen der Herrschaftsbesitzerin Josefine von Traunwieser um Auflösung der Lokal kaplanei. Inklusive der Leopoldiberger zählte sie damals nur mehr 42 Seelen. Unter diesen waren auch nur zwei schulpflichtige Kinder. Die so zurückge gangene Einwohnerzahl beruht zum Teil auch auf die im Mai gewesene Franzo seninvasion. In seinem Bericht plädierte der Herr Probsten für die Auflösung der Lokalkaplanei und ihre Einpfarrung nach Kahlenbergerdorf."" Am 10. August 1811 überreicht das fe. Konsistorium nach Aufforderung von Seiten der Regierung ein Duplikat des Berichtes über die Auflösung der Lokal kaplanei am Josephsberg vom 1. Sep tember 1809. Im Expedit waren die dort eingelangten Akten „in Verstoß gera ten". Daher mußte jetzt eine neue Ent scheidung getroffen werden. Im beigelegten Begleitschreiben weist das fe. Konsistorium darauf hin, daß die damals vorgeschlagene Einpfarrung nach Kahlenbergerdorf derzeit unstatt haft sei. Zwei Gründe wurden dafür angegeben: die Pfarre Kahlenbergerdorf war nicht ständig besetzt. Es wohnte kein Priester dort. Sie wurde nur excurrendo vom Stift aus versorgt. Weiters wurden die schlechten Wegverhältnisse angeführt, die für die Jugend gefahrlich werden konnten. Man dachte da vor allem an die Winterzeit."" Im Jahre 1831 war wieder einmal die Rede von der Einpfarrung der beiden Berge nach Kahlenbergerdorf. Der da malige Probst Jakob III. Ruttenstock wollte den Stiftsherrn Thomas Schmidt, Pfarrer von Heiligenstadt, wegen seines fortgeschrittenen Alters von der zusätz lichen Belastung durch die beiden Berge befreien und machte deshalb eine Ein gabe an die Regierung. Diese jedoch fand die Begründung für eine Umpfarrung nicht schwerwiegend genug. Nur aus wichtigen und wirklich schwerwie genden Gründen könne eine solche er folgen. Daher lehnte sie das Gesuch des Probsten ab und forderte ihn auf, eine andere Lösungzu finden. Anläßlich der Visitation des Dekana tes Klosterneuburg im Jahre 1831 durch den damaligen Fürsterzbischof von Wien, Leopold Maximilian Graf zu Firmian, machte der Ordinarius loci in seinem Visitationsbericht den Vorschlag, die beiden Berge nach Kahlenbergerdorf einzupfarren. Die seinerzeit erfolgte Ein pfarrung der Josephsdörfler und mit ihnen auch der Leopoldiberger nach Heiligenstadt fand er keineswegs zweck mäßig. Viel besser, so meinte er, wäre eine Einpfarrung ins Kahlenbergerdorf, weil diese kleine Pfarre sehr wenige Seelen habe. Außerdem wäre auch für die Kinder der Schulweg kürzer. An scheinend konnte sich aber niemand mit dem Plan des Erzbischofs, der die Orts verhältnisse und vor allem die winterli che Situation wenig kannte, anfreunden. Es verliefalles im Sande.'' Im Jahre 1832 plädierte Probst Jakob in.für die Einpfarrung der beiden Berge nach Kahlenbergerdorf. Doch die Regie rung war strikte dagegen.'^ Nach drei Jahrzehnten Ruhe wurde erneut die Frage einer Einpfarrung der beiden Berge nach Kahlenbergerdorf aktuell und diesmal auch ernst. Anlaß dazu gab die Ausgliederung der Ge meinde Unterheiligenstadt aus dem Pfarrverband von Nußdorf und die Ein gliederung nach Heüigenstadt. Bei dieser Gelegenheit suchten die Heiligenstädter die beiden Berge loszuwerden, da sie doch zu entlegen waren. Unterheiligen stadt war für sie ein unvergleichlich besserer Ersatz. Auch die Bezirkskom mission entschied sich für Kahlenber gerdorf mit der Begründung, daß diese Lösung eine Einheit zwischen der Pfarrund Ortsgemeinde herstellen würde, was in politischer und administrativer Hinsicht ein großer Vorteil sei. Der damalige Pfarrer von Kahlenbergerdorf erklärte sich mit dieser Lösung einver standen und bereit, die beiden Berge in seine Pfarre aufzunehmen.'" Daraufhin informierte das fe. Ordina riat Probst Berthold III. Fröschl und überließ es ihm, den Zeitpunkt festzule gen, an dem diese Veränderung der Pfarrgrenzen in Kraft treten sollte. Probst Berthold legte sich für den 1. Mai 1883 fest und teilte diesen Termin dem Ordinariat tmd den betroffenen Pfarren mit."' Am 23. Februar 1873 verständigte das Ordinariat Probst Berthold, daß es mit dem Terminvorschlag einverstanden sei, und die Umpfarrung und die Grenzrege lung am I. Mai 1. J. wirksam werden.'" Diese Eingliederung der beiden Berge nach Kahlenbergerdorf hat bis heute 112 Jahre durchgehalten. Niemand wird auch derzeit eine Änderung ins Auge fassen. Die Zeit ist aber nicht stehenge blieben. Während der Leopoldiberg heute praktisch unbewohnt ist, hat sich am Kahlenberg eine größere Gemeinde gebildet. Beide Kirchen werden vor al lem im Sommer,meistens jedoch erst ab Mittag, von vielen Einheimischen und Touristen sehr stark frequentiert. Beide Kirchen sind auch'beliebte Tauf- und Hochzeitskirchen geworden. Aus diesem Grund hat im Jahre 1965 der damalige Rektor Prof. Gerhard Wolf vom Leopoldiberg für diese Kirche um eine eigene Matrikenstelle angesucht und diese auch erhalten. Aber an der Pfarrzugehörigkeit hatte sich deswegen nichts geändert. Am Jahresende wurden die Matriken des laufenden Jahres im mer an die Pfarre Kahlenbergerdorf abgeliefert. 1979 übernahm die Pfarre auf Ersu chen des Matrikenreferenten des Eb. Ordinariates, Herrn Ottokar Novak, wegen der Erkrankung des Herrn Rek tors Wolf die Matrikenführung bis auf weiteres. Die Matrikenstelle auf dem Leopolds berg aber blieb an sich weiterhin erhal-

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