Wiener Diözesangeschichte 1960 - 1996

Ja die Kaiserin selbst habe dem Pfarrer die-Gewähr gegeben, daß die Kapuziner sich nicht im mindesten in seine Pfar rechte einmischen werden. So werde es in Schönbrunn gehandhabt. Als hinge gen der Benefiziat Königsmann auf dem Kallenberg in der K.K. Schloßkapelle vom Burgpfarrer beigesetzt wurde, war der damalige Pfarrer von Kallenberg anwesend und habe dagegen prote stiert.^^ Im März 1762 machte auch ein „unwirtiger Schulmaister" - er muß schon Pensionist gewesen sein - eine schriftli che Zeugenaussage, wie sich 1717, also vor 45 Jahren bei Prozessionen, die von Altlichtental am Sonntag Laetare in die Leopoldi Capelln auf den Kallenberg geführt wurden, alles abgespielt hat.Die Prozession wurde mit fliegenden Fahnen von dem damaligen Pfarrvikar von Kal lenberg,Prosper Dischendorfer,empfan gen. Er geleitete sie in die Kapelle und hielt den Gottesdienst. Das Opfergeld, das auf den Altar gelegt wurde, hat er dann im Beisein des Benefiziaten Thadäus Textor mit sich genommen. Herr Prosper Dischenberger gab dem Zeugen aussager den Auftrag, den nachkom menden Pfarrern zu berichten, daß das Schloß am Kallenberg jurisdiktionsmä ßig zur Pfarre Kallenberg gehöre. Dies bezeige er mit seiner Unterschrift und Beidruck seiner Petschaft.^' Am Leopolditag 1782 machte der Pfarrvikar Colomannus Deegen eine Eingabe an den Ordinarius loci, Fürst erzbischof Migazzi. Er hatte ihm den Casus bereits mündlich vorgetragen ge habt. Nun beklagt er sich noch schrift lich über die Bewohner von Josephs berg, aber ganz besonders über die vom Leopoldsberg. Sie kommen einfach zu keinem Gottesdienst in die für sie zu ständige Pfarrkirche Kallenberg. Sie ge ben auch an, zu keiner Pfarre zu ge hören. Nun wollte der Pfarrer ein schriftliches Rezept vom Konsistorium erhalten, wie er sich da verhalten solle. Man gab ihm den Rat, einen Sterbefall abzuwarten und dann eine Eingabe ans Konsistorium zu machen. Dieser Fall ist nun eingetreten. Da haben die Herrn Burgbenefiziaten, von denen keiner ein Seelsorger ist, durch den Chirurgen von Grinzing einen Franziskaner aus Sievering kommen lassen. Dieser weilt der zeit dort zur seelsorglichen Aushilfe. Auf Bitten des Benefiziaten als Hofburgpfar rer habe nun dieser Franziskaner aus dem Wienerkonvent das Viaticum und aus der Pfarre Sievering das hl. öl mitgebracht und dem moribundo die hl. Sterbesakramente gespendet. Er habe es aber unterlassen, diese seelsorgliche Handlung dem rechtmäßigen und zu ständigen Pfarrer von Kallenberg zu melden, wie dies aus der Anlage ersicht lich sei. Der Kranke lebe zwar noch, befinde sich aber in ernster Todesgefahr. Der Tod könne jeden Tag eintreten. Pfarrverweser Deegen will nun eine Anweisung erhalten, wie er sich weiter hin verhalten solle. Er wies in seinem Schreiben auch noch darauf hin, wie dies im Schloß Schönbrunn gehandhabt werde. Obwohl dort die Hofkapläne auch Kuraten sind, was jedoch auf dem Kallenberg nicht der Fall ist, so werden in Schönbrunn alla Parochialia von der Pfarre Penzing verrichtet.^'" Diese erbetene Weisung wurde Dee gen am 18. November 1782 vom Konsi storium als Ratschlag erteilt. Es wird ihm ausdrücklich bescheinigt, daß er als Pfarrverweser von Kallenberg die pfarr liche Jurisdiktion über die am Josephs berg und Leopoldiberg wohnenden Per sonen habe. Somit stehe ihm auch das Recht der Spendung der hl. Sterbe sakramente und die Abhaltung der Funeralia incl. Erdbegräbnis zu. Sollten sich aber die K. K. Benefiziaten, alias Burgkapläne, auf der Leopoldi Schloß kapelle weiterhin weigern oder Hinder nisse in den Weg legen bei der Aus übung seiner Pfarrlichen Rechte, ob wohl er, Colomannus Deegen, ihnen dieses Schreiben vorgewiesen habe, so hätten sie mit einer scharfen Ahndung zu rechnen.^'' Ein gewisser Albert von Mörzing schrieb genau zwei Monate vorher, es sei niemals gebräuchlich gewesen, daß üi kaiserlichen Schlössern ein anderer Pfarrer als der Hofpfarrer eine Jurisdik tion verrichten lasse. Als Beweis führte er die Handlungsweise des Hofburgpfar rers am Kallenberg beim letzten Todes fall an. Aber gerade diese gab erneut Anlaß zum Jurisdiktionsstreit und zu Beschwerden. Mörzing schreibt, er könne einfach nicht einsehen, wie „die selben sich schriftlich"-gemeint ist das Stift Klosterneuburg - an die Benefizia ten wenden können des Begräbnisses wegen, da sie doch darauf kein Recht haben noch einen Rechtsanspruch draus machen könnten. Da aber der Kaiser mit dem Leopoldi berg eine ganz andere „Abänderung" vorhabe, so werden Euer Hochwürden ohne allen Nachteil und Eingriff in die K.K.Schlösser und gegen unsere Bezah lung die Begräbnisse vornehmen." Edler von Mörzing wußte schon, was die Hofresolution vom 14. November 1782 beinhalte, nämlich die Übersetzung der beiden Hofkaplansbenefiziaten. Der K.K. Hofkaplansbenefiziat Philipp Jacob Obermayer wurde nach Eßling und der dierische Benefiziat Andreas Jacob Obermayer nach Stopfenreuth versetzt. Somit war dieser ewige Stein des Ansto ßes beseitigt worden, und der Pfarrer von Kallenberg konnte von nun an als Dorfpascha schalten und walten nach Herzenslust.^'' Pfarrvikar Deegen aber hatte auch an die N.Ö. Landesregierung appelliert und gebeten, den Bewohnern des Leopoldiberges klarzumachen, wem sie in pfarr lichen Angelegenheiten unterstehen, weil sie sich der zuständigen Pfarre gegenüber eine Exemtion anmaßen wol len und einfach das ganze Jahr hindurch zu keinem Gottesdienst in der Pfarrkir che zum heiligen Georg erscheinen. Auch von allen anderen Funktionen und angebotenen Heilsgütern wollen sie nichts wissen. Die Bescheinigung von Seiten des Konsistoriums, daß er der rechtmäßige Pfarrer über die beiden Berge sei, legte er seiner Eingabe bei. Das Konsistorium hätte ihn angewiesen, bei dieser hohen Stelle einen Verhal tungsbefehl zu erwirken, schreibt er. Er beruft sich auch auf eine kirchliche Verordnung, die den Pfarrkindern aus drücklich das Anhören des Wortes Got tes in ihrer eigenen Pfarre verbindlich auflegt. Aufgrund dieser Anordnung möge die Regierung aufdie Leopoldiberger Druck ausüben.^" Deegen hat sich diesbezüglich nämlich auch an das Konsistorium gewandt. Der am Berg verstorbene Mann wurde zwar im Pfarrfriedhof begraben, aber die Be nefiziaten und ein K.K.Zahlamt weigern sich, die in der Beichtspezifikation ange führten 6 fl 53 Xr zu bezahlen. Als voraussetzende Bedingung verlangen sie, daß der Kallenbergerpfarrer in der Empfangsbestätigung die Worte „Pfarr sprengel" und „ohne Präjudiz des Schlosses" auslasse. Dazu aber ist Dee gen unter keinen Umständen bereit, zumal ihm das fe. Konsistorium die Jurisdiktion für beide Berge bestätigt habe, und er somit im vollen Rechte sei. Wiederum bittet er um Verhaltungsmaß regeln.'^^ Den Leopoldibergern gingen die bei den Benefiziaten.sehr ab, und die Um stellung fiel ihnen auch sehr schwer.Die Übersetzung der beiden Benefiziaten soll auch nicht so ganz problemlos vor sich gegangen sein, wie aus einem Brief an die N.Ö. Landesregierung hervor geht."" Auch das Konsistorium wandte sich, da es auf die Leopoldiberger nicht den gewünschten Druck ausüben konnte, wegen der Mißachtung der Pfarrechte des Vikars und seines „Oberpfarrers", den Herrn Probsten von Kloster neuburg, an die Regierung um Schüt zenhilfe. Es zitiert die Ausreden der Leopoldiberger und berichtet, daß sie nie dem Konsistorium Folge geleistet und auch niemals zum Gottesdienst in ihrer zuständigen Pfarre Kallenberg er schienen seien. Weiters berichtete es von dem Franziskanerpater, der am Berg die Sterbesakramente spendete, ohne dies wenigstens nachher dem Pfar rer gemeldet zu haben. Auch die Weige rung, die Stolagebühr nur unter der Bedingung zu entrichten, wenn die Worte „Pfarrsprengel" und „ohne Präju diz des Schlosses" ausgelassen werden, erwähnte das Konsistorium. Unbekannt und unklar sei auch der Grund,aufdem diese Exemtion beruhen sollte. Das Schloß liege doch im Pfarr sprengel von Kallenberg und wäre nie einer anderen Pfarre oder anderen Ge richtsbarkeit zugeteilt gewesen. Erst vor kurzem mußte das fe. Konsistorium die Übergriffe der Benefiziaten in die Pfarr rechte untersagen. Trotzdem fühlen sich die Benefiziaten nicht an eine Weisung gebunden. Daher möge die Regierung nachhelfen."' Auf den Druck von oben hin richtete der Burgpfarrer Matthias Kronberger am 6. Jänner 1783 ein Schreiben an den Pfarrverweser Deegen, in dem er ihm die Bezahlung von 6 fl 55 Xr „ohne weiters"für die Beerdigung des Andreas Donat zustand."^ Mit der Hofresolution vom 14. Novem ber 1782 wurde also die Versetzung der beiden Benefiziaten angeordnet und das

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