rer für sich allein in Anspruch nahmen und ihnen streitig machten. So gab es viel Ärger und Verdruß. Die „PurckhPfarrer" wandten sich sogar an den Kaiser, damit er ihnen Recht verschaffe. Der „Oberpfarrer", der Probsten von Klostemeuburg und seine Pfarrvikare wollten sich nicht entmachten lassen und appellierten an das Konsistorium und an die Regierung. Mit seiner ganzen Autorität stellte sich der Probsten auf die Füße, damit ihm seine Rechte nicht entrissen werden. Nachdem nun 1693 die Leopoldi Capelln auf dem Callenberg im neuen Glänze erstrahlte und in ihr das Maria hilfbild, das den Beinamen „Maria Türkenhülfe" erhielt, aufgestellt war, schickte Kaiser Leopold den Herrn Georg Stöckl auf den „Kalten Berg" um das Heiligtum zu betreuen. Dieser reichte bei dem Passauischen Konsi storium um die Meßlizenz und um die Beichtjurisdiktion ein. Beides wurde ihm am 20. 8. 1693 gewährt. Der Konsistoriumskanzlei wurde der Auftrag erteilt, die erbetene Lizenz auszustellen. Darin steht der Vermerk: „Ihm auch so Heil, die curam animarum betref: von dem Herrn Prob sten zu Klosterneuburg per decretum Bericht abzufordern." Dieses offizielle Schreiben ist der erste Hinweis auf die Zugehörigkeit des Kallenberges zur Pfarre Kallenberg, deren Pfarrer ja der Herr Probsten ist." Zu dem Gnadenbild „Maria Türkenhülfe" kamen nun regelmäßig Prozessio nen von den verschiedenen Pfarren Wiens. Manche von ihnen hatten schon einen fixen Prozessionstag auf den Kal lenberg, z. B. die Pfarre Lichtental. Ab und zu wurden diese Prozessionen von der Kaiserinwitwe Eleonore,später auch von Maria Theresia, angeführt. Da gab es immer ein eigenes Zeremoniell. Die Prozessionen zu empfangen und das Opfergeld zu kassieren, gehörte zu den Rechten des Pfarrers von Kaüenberg. Die Leopoldikapelle lag eben in seinem Pfarrdistrikt. Als im Jahre 1717 die „verwittibte Römische Kayserin Eleonora" an einer Prozession auf den Kallenberg teilneh men wollte, verständigte der Generalvi kar Ernst Carl Joseph Graf von Payersberg, der im „Passauer Hoff bei Unserer Lieben Frauen auf den Stiegen" resi dierte, den Probsten Emest von Kloster neuburg. Er wies in diesem Schreiben darauf hin, daß die „heyl. Leopoldi Capelln auf dem sogenannten Gallen berg unter des Herrn Probsten Pfarrli che jurisdiction gehörig sey". Diese „Solemne Prozession" wird vom Pfarrer von Währing angeführt.Der Probst solle dem ihm untergebenen Pfarr-vicario auf besagten Gallenberg alsobalden anbe fehlen. Der Generalvikar begründet die sen Auftrag mit den Worten: „daß er sowohl für dieß, alß auch all an dere mahl Wenn processiones dahin khomen, persöhnlich daselbst erschei nen, die processiones gewöhnlicher empfangen, und die Divina zu halten die gehörige Lizenz ertheilen solle, damit hierdurch den juri ordinariatus, oder Parochialitatis Passaviensis von dem Bistumb Wienn kein gefährliches praejudiz zugezochen werden möge. Dessen wür Unß dann gänzlich versehen." Das Ordinariat Passau, dem damals das ganze Gebiet unterstand, spricht sich hier eindeutig für die Pfarrzuge hörigkeit des Gallenberg zur Pfarre Kal lenberg aus." Probst Ernest schickt in einem dienst lichen Bericht die Vollzugsmeldung. Er schrieb: ,,habe nicht ermanglet Verlang ter massen, damit werde dem juri Ordi nariatus noch Parochialitatis etwaß praejudiciarliches Von dem Bistumb Wien Zuanmaßen möge, wäre Meines Stiftes Canonicus Priester und Curaten Meinem Stift aus, alzeit versehen wird /: dahin abzuordtern, weil für die angekome Procession :/ so aber Ihre May. die verwittibte Rom. Kayserin Eleonora nicht begleitet :/ gewöhnlicher maasen Empfangen.Und da eingeführet selbsten alda Cura animarum (earum) Exerciret, zu Haltung der Vorhabenten Gottesdien ste die licenz entfallet, auch ein und anderes mer aller Hindernis disponiret daß also einiges Praejudiciret Meiner seits beschehen hat können dessentwillen ich vernehme."" Eine große Aufregung, viel Ärger und Verdruß löste der Todesfall des Benefiziaten Thadäus Textor „in dem kayserlichen Schloß auf dem Kallenberg" aus. Dieser Vorfall schlug dann noch lange Zeit hohe Wellen. Ursache der Ausein andersetzungen, die darauf folgten, war ein Eingriff in die Jurisdiktionsrechte des Pfarrers von Kallenberg. Thadäus Textor ist ganz unerwartet am Samstag,dem 6. Mai 1730, um 17 Uhr verstorben. Dazu noch „ohne daß er gebeicht und die anderen heyl. Sacramenta empfangen hätte". Der Pfarrer war ausgerechnet an diesem Sonntag in Höflein, da er auch diese Pfarre zu betreuen hatte. An diesem Sonntag „Cantate" mußte er auch noch die Pro zession nach Kritzendorf führen. Dort wurde an diesem Tag das Patrozinium gefeiert. Lorenz Gruber,Kirchenvater in seiner Pfarre zu Kallenberg, über brachte ihm um 11 Uhr diese Todesnach richt. Der Dorfirichter hatte ihn dazu beauftragt, damit die nötigen Vorberei tungen zum Begräbnis getroffen werden können.Da aber der Pfarrer von Kallen berg in Höflein bzw. in Kritzendorf wegen der dortigen Feierlichkeiten un abkömmlich war, schickte er den Boten zum Stiftsdechant nach Klosterneuburg, damit er das Nötige unternehme. Dem Dorfrichter ließ der Pfarrer ausrichten, er solle einen anderen Boten auf den Berg zum H. Herrn Königsmann schikken und ihn fi'agen, wann die Beerdi gung stattfinden werde, damit er, der FTarrer von Kallenberg, das Begräbnis halten könne. Michael Kallinger erkun digte sich also im Auftrage seines Pfar rers beim K. K. Hofkaplan Königsmann nach der Zeit des Begräbnisses. Dieser sagte dem Boten,er wäre überfragt und müsse erst vom kaiserlichen Zahlpieister darüber Nachricht erhalten. Dann werde er diese Nachricht an den Pfarrer von Kallenberg weitergeben. Der Pfar rer aber hat die Nachricht nicht abge wartet, sondern am folgenden Tag, den 8. Mai, wiederum einen anderen Boten aufden Berg geschickt, um Erkundigun gen einzuziehen. Dieser brachte die Nachricht heim, daß das Grab innerhalb des Kirchentores schon ausgehoben sei und der Hofpfarrer das Begräbnis halten werde. Kaum hatte der Kailenbergerpfarrer dies gehört, fuhr er gleich heim ins Stift und hat das alles „Ihro Hoch würden und Gnaden meines gnädigen Herrn Prälaten als Oberpfarrer relationiret". Der Herr Probsten war natürlich auch nicht wenig verärgert über diese uner laubte Einmischung in seine Pfarrechte und trug seinem Pfarrvicarius auf, gleich ins Schloß auf den Berg zu reiten und eine „Solemne Protestation dawider zu machen, massen das fürstliche Stüfft Vorhin allzeit die Parochialia daroben pacifice exerciret, und sich Niemand von Hoff darein eingetrungen hätte." Der Pfarrer von Kallenberg ist gleich „Talariter cum Rocheto, Stola et byreto" auf den Berg gestürmt, hat seine Agenda mitgenommen in der Absicht,sich gleich in der Sakristei anzuziehen und die Beerdigung zu halten. Als er auf dem Berg ankam, war die Beisetzung schon vorbei. Er ließ gleich den Burgpfarrer rufen und protestierte in Gegenwart eines anderen Priesters, des H. H.Seba stian Stöger, und kleidete sich dann an, um die Funeralia vorzunehmen. Der Burgpfarrer berief sich auf die Ausfüh rung des allerhöchsten kaiserlichen Be fehls und sagte, er müsse daher seine Handlung unterbrechen und den Kaiser in Laxenburg benachrichtigen, wenn er, der Kallenbergerpfarrer, sich in diese einmische. Daraufzog sich der Dorfpfar rer zurück und begnügte sich mit einem feierlichen Protest und seiner Anwesen heit, um die Zeremonie nicht zu stören. Er wohnte noch dem Libera ad tumbam und der Einsegnung beim Grabe bei. Als Alibi für seine feierliche Protestation und seine Anwesenheit machte er einen Zeugen namhaft, nämlich den Gerichts geschworenen Philipp Reisinger. Dieser war ohne Auftrag des Pfarrers, wahr scheinlich aus bloßer Neugierde, aufden Berg gekommen." Als der österliche Bericht an das Kon sistorium einzuschicken war, fügte der Pfarrer von Kallenberg diesem noch einen Nachsatz an. In diesem kam er wieder aufden Fall Textor zu sprechen, den der PurckhPfarrer beerdigt habe. Bisher seien immer die im Schloß woh nenden Leute „die allzeit pfärrlich nacher Kallenberg gehörig" in der „Pfarr-Kürchen getauft, copuHert und in daselbst habenden Freydhof begraben worden." Noch waren die Vorkommnisse um den Thadäi Textor nicht verdaut, da kam schon wieder ein Eingriff in die pfarrlichen Rechte im Schloß auf dem Kallenberg vor. Als der Pfarrer, wie immer, die „Beicht Zötln" von den auf dem Schloß wohnenden Leuten einsam meln lassen wollte, um sie ordnungsge mäß abzuliefern und um eine Statistik erstellen zu können,da verweigerte ihm „ein geistlicher Herr Andre Könimann'" diese Beichtzetteln mit dem Bemerken, daß er diese nicht ihm, sondern dem
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