lang" - falls er die Bestimmungen dieser „Location" oder Bestallung einhalte - die Seelsorge und Verwaltung der Pfarren Falkenstein und Poysdorf „samt dersel-' big zugehörigen Kirchen und Filialen" übertragen, und zwar der Gottesdienst durch ihn und seine „Gehilfen", die Sorge um die Pfarrhöfe in Falkenstein und Poysdorf und um die Erhaltung der Wein gärten. Deretwegen hatte ja das Stift diese Pfarre angestrebt An das Stift habe Woisch jährlich 80 Pfund Pfennig, 2 Mut Hafer und 1/2 Mut Weizen abzuliefern. Im Februar 1553 wurden er und sein Kapellan Leopold Khüepain mit der Sperre und Abhandlung nach dem verstorbenen Benefiziaten Johann Hunger beauftragt.'® In der Verwaltung scheint der Pfarrer "aber nicht -genug umsichtig gewesen zu sein. Denn am 9. Juli 1574 ersuchte Abt Ger hard von Kremsmünster den Kaiser, der Pfarre Falkenstein möge nicht mehr die hohe doppelte Herrengült (3 00 f pro Jahr), sondern nur die „gemeine Steuer" vorge schrieben werden. Die doppelte Besteue rung sei durch die Unachtsamkeit des früheren Pfarrers Woisch geschehen."' Für den Abt Marx stellte Wo isch am 8. Mai 1558 ein „Verzeichnis der Einlag des Einkhumens der Pfarr Poysdorf her." An dessen Schluß steht: ,,Hab ich der Pfarre (Poysdorf) zu guettem, damit sy nit ganz unnd gar verödet werde, järlichen zu Hilf 70 f dargeben, welches ich zu thun nit schuldig gewest were." Sein Wirken in Falkenstein In einem unbelegten Pauschalurteil über seine Tätigkeit und sein angebliches böses Ende in Falkenstein schreibt marl heute:'® ,,Er verwaltete sein Amt sehr schlecht (. . .) 1560 mußte er die Pfarre verlassen/' Beides entspricht nicht den Tat sachen. Über seine Tätigkeit in Falken stein haben wir nämlich Nachricht durch den späteren Pfarrer von Staatz Isaias Andreas SeyU." Demnach scheint Woisch ein tüchtiger Pfarrer gewesen zu sein, der sich drei Kapläne hielt. Jedenfalls lernte Seyll in Falkenstein als Schullehrer und Mesner den Kirchendienst gut kennen, weil er ,.neben diesen (drei Kaplänen) pro choro zu Festlägen nit allein denen hl. Ämbtern Missarum, sondern auch allen Horis, wie man dieselben auf Hochstiften zu halten und zu singen pflegt, beiwohnen müssen." „1554 heiratete Seyll. Sonderbarerweise verfiel sein Prinzipal Pfarrer Woisch auf den wunderlichen (bedanken, seinem braven Lehrer, Schulleiter und Pfarrmes ner zu empfehlen, Priester zu werden. Seyll war schließlich dazu bereit, der Pas sauer Offizial stimmte zu, obschon er an geblich von der Verehelichung Seylls Kenntnis hatte- Die Priesterweihe-erbielt er in Ungarn. Damals hat man auch sonst öfter die Praxis toleriert, „daß eine Verehe lichung vor der Ordination wohl nicht er laubt sei, doch angesichts der fürchterli chen Not der Zeit und des für uns unvor stellbaren Priestermangels jedenfalls das kleinere Übel bedeute, sollte die Seel sorge nicht ganz zusammenbrechen."'" Den Rat des P farrers versteht man besser, wenn man weiß, daß er selbst - ohne deswegen Schwierigkeiten mit seinen Obern zu haben - zweimal verheiratet war. In seiner Rechtfertigungsschrift aus etwa 1590 schrieb Seyll: Sein erster Pfar rer Nikolaus Woisch sei ein überaus treff licher Wirt und katholischer Seelsorger und nach seiner Weihe in zweiter Ehe ver heiratet gewesen, habe sich aber trotzdem der Wertschätzung seiner Vorgesetzten erfreut." Ein Wiedertäufer? Woisch stand im Verdacht, heimlich ein Wiedertäufer zu sein." Die Visitatoren des Klosterrates berichteten schon 1543/44 von einem Prädikanten in Falkenstein", den aber der damalige Pfandinhaber der lartdesfürstlichen Burg und Herrschaft Falkenstein, HannsFünfkircher'" berufen haben muß, der ein eifriger Lutheraner und Förderer der Wiedertäufer war. Zu diesem stand Woisch nicht gut. Der Fünf kirchner beschwerte sich darum 1546 bei Kaiser Ferdinand I. (t 1564), daß ihm die Untertanen die Gebühren lur die Kirchenvogtei nicht leisten wollen, da sie vom Kremsmünsterer Abt abgeredet würden. Hinter dieser Aufhetzung stecke aber weniger der Abt als der Falkensteiner Pfarrer Niclas Woisch. Dem wurde dann diese „Machination" durch ein Kammer dekret vom 13. Juli 1552 verboten.'® Woisch ließ sich aber dadurch nicht ein schüchtern, gegen das Treiben des Fünfkirchers aufzustehen. In seiner Antwort erklärte er, daß schon vier oder fünfseiner Vorgänger unter dem Treiben der Wieder täufer schwer zu leiden hatten.'*' Er habe sich sehr gegen sie und für ihre Rückkehr in die römische Kirche eingesetzt. Der Be richt des Visitators mit den Aussagen des Woisch und andere Akten bestätigen diese Aussage." Was ihm heute irrtümlich als wiederläuferischer Akt angekreidet wird'®, war in Wirklichkeit die Wiederge winnung einer wiedertäuferischen Fami lie für die Kirche. Er spendete der erst drei Jahre alten - bisher ungetauften - Susan na, Tochter des Falkensteiner Wiedertäu fers Ulrich Unnuecz, die katholische Tau fe. Auch der Vater war 1551 zur katholi schen Kirche zurückgekehrt und hatte die Absolution von der Häresie der Wiedertäuferei erhalten. Die Confessio Vdalrici Vnnucz, anabaptistae olim, redeuntis ad Chrisüanam fidem ist uns erhalten." Es ist darum einfach nicht walir, was Wolf schreibt: „Falkenstein wird (durch Woisch??) Mittelpunkt und Sammelplatz der Wiedertäufer (. . .). Wäihrend seiner Amtszeit erreichen die protestantischen Wirren ihren Höhepunkt. (. . .) Woisch soll sich darum rechtfertigen, da seine Wiedertäuferei offenkundig war (. . .)''® Dann folgte noch der „Bericht" über die Schlä gerei beim Offizial. In Wirklichkeit war damals der Höhepunkt der Wiedertäufer bewegung in dieser Gegend schon vorbei. 1536 hatte Hanns Fünfkircher die Täufer brüder in Drasenhofen, 1537 auch im be nachbarten Steinabrunn aufgenommen 1539 ließ Ferdinand I. etwa .150 Männer daraus auf die Burg Falkenstein bringen, während die Frauen und Kinder daheim bleiben konnten. Da alle Bekehrungsver suche an den Männern scheiterten, wur den die Schwachen, Kranken und Jungen aus ihnen nach Hause geschickt; 46 führte man nach Triest, wo sie ..entkamen".®' Neun Jahre später war allen Wiedertäu fern der Aufenthalt in Österreich untersagt worden.®' Daß dann die Gegend um Falkenstein erst recht ihr Tummelplatz geworden sei" und Woisch sie unterstützt habe, ist unbelegt. Die Quelle für die schlechte Nachrede, die Woisch noch heute hat, daß er ein Wiedertäufer war, und gegen den Offizial tätlich vor ging. ist ein Artikel Kerschbaumers aus dem Jahre 1876.®" Darin heißt es wörtlich; „Am 20. März 1560 sollte sich der Pfarrer Nikolaus Baisch (!) in Falkenstein wegen wiedertäuferischer Gesinnung verant worten. Statt sich zu verantworten, be gann er mit dem Offizial Hillinger zu rau fen. Hillinger war aber handfester Natur, sein Notar Johann Henschberger nicht minder. Der verwegene Pfarrer konnte in Greifenstein über seinen Angriff und die empfangenen Schläge meditieren." Diese Behauptung nahmen alle späteren Auto ren unbesehen als bare Münze und wie derholten sie in ihren Werken.®® Ja, sie spannen den bösen Faden noch weiter. „1560 war die Gesinnung(. . .) bereits ganz offenbar geworden, (. . .) was er mit Ker kerhaft und Verzicht auf die Pfarre büßen mußte"®*' nach Wiedemann®' wurde er nach 1560 flüchtig. Woisch wurde an jenem 20. März 1560 talsächlich vom Passauer Offizial Dr. Hil linger nach Wien zitiert, wo er sich über „einige Artikel" verantworten sollte, und zwar: 1. Daß er einen verheirateten Kaplan halte, jlr antwortete, daß'er' ihn über den kommenden St.-Georgs-Tag nicht dulden wolle; er habe aber diese Ehe nicht ver hindern können. 2. Daß er bis jetzt die (Übertragung der) Seelsorge und die kanonische Investitur noch nicht erhalten habe. 3. Die Kirche in Poysdorf, die er zu ver leihen habe, entfremde er der Mutterkir che Falkenstein und lasse sie durch an dere vergeben,®' 4. Er gebe jährlich zum Schaden seiner Kirche dem Kloster Kremsmünster eine gi'oße Pension." Seine Antwort: Sein Herr Abt in Kremsmünster habe ihm das ordentliche Recht auf die Kirche Falken stein, die Verleihung der Filialen und die Verpflichtung zur Pension an das Stift ge geben. Am selben Tag erließ der Offizial ein Dekret mit folgenden Weisungen: 1. Woisch müsse den Kaplan entlassen. 2. Binnen sechs Monaten habe er um die kanonische Investitur und die Beauftra gung zur Seelsorge anzusuchen. 3. Er dürfe - unter Androhung der ka nonischen Strafen - keine irgendwelche Pension (wegnehmen, sondern müsse das Kiix'hengut ohne Minderung inneha ben)."" Also kein Wort wegen eines Verdachts der Wiedertäuferei, kein Tadel wegen sei ner zwei Ehen und keine Andeutung auf eine Rauferei, auf eine Haft oder ein zwangsweises Verlassen der Pfarre!"' Im Gegenteil: Am 18. Dezember dieses Jah res 1560 machte Woisch in Falkenstein(!) 25
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