Passauer Offizialat von der Regierung verständigt, Maria Theresia habe aus be sonderer Gnade den Barnabiten die ZiLstimmung erteilt, zu Margarethen am Moos ein Kolleg zu errichten.Am 24. Au gust 1745 führte Weihbischof Breitenbü cher die Barnabiten in spiritualibus ein. Gräfin Fuchsstellte sich sofortals Wohltä terin der neuen Niederlassung zur Verfü gung: der Marienaltar wurde neu herge stellt und erhielt als Schmuck das alte MoHartsche Famüienbild Maria mit dem Jesuskind.Den Fußboden dieser Kapelle ließ sie mit Marmor pflastern. Außerdem ließ sie von der Sakristei aus das Orato rium erbauen.Die Barnabiten errichteten ein neues Kollegsgebäude sowie einen Meierhof und legten einen Garten an". Den Plan zum neuen Kolleg lieferte Fr. Carl Popp".Dieser wurde im Dezember 1746 vom Consistorium gebilligt". Die Bauarbeiten gingen nur langsam voran. 1766 mußte gemeldet werden, daß das KoUeg noch nicht ganz verfertigt sei. Zwischen dergräflichenFamilieHarsch und Fr. Carl entstand in der Folge ein re ger Briefwechsel",an dem sich neben der Gräfin auch ihr Sohn General Philipp Ferdinand und dessen zweiTöchter betei ligten.Eine davon,die BaronZobelgehei ratet hatte, war voll Bewunderung für Fr. Carl und gebrauchte in ihren Briefen die Anrede „Allerliebster charmanter Herr frater Carl". Sie unterschrieb sich einmal in Anspielung auf den Namen Zobel als „ein armes Thierl von Gott erschaffen." Die älteste Tochter der Gräfin Fuchs, verwitwete Gräfm von Nostiz, heiratete am 4. März 1745 den späteren General feldmarschall Daun". Damit wurde Fr. Carl Popp zugleich auch Inspektor der Güter Dauns".Ihm unterstanden nun die Herrschaften der Gräfin Fuchs in Man nersdorf und Scharfeneck'' sowie die ih res Schwiegersohnes Daun in Ladendorf nebst Eggersdorf, Neubau, Zellerndorf. Dazu kam noch der Daunsche Freihofzu Laxenburg^^. Bei der Ausweitung der Machtbefug nisse eines Laienbruders über so zahlrei che weltliche Güter wollte man doch auch die Rückendeckung durch das Generalat in Rom haben.P.General Franciscus Cajetanus Sola erteilte daher am 26. April 1746 zu Rom die Erlaubnis, daß Fr. Carl Popp die Güter des Grafen Daun zu La dendorf und die Güter seiner Gemahlin Josepha sowie die Herrschaft Manners dorf der Gräfin Fuchs verwalten dürfe. Vorausgesetzt,-daß er sich wie ein Kleri ker benehme, andernfalls wäre die Er laubnis hinfällig DieInspektion der GüterDaunsund der gräflichen Familie Fuchs durch Fr. Carl war schon deswegen notwendig, weil die schwer verschuldeten Güter Dauns mit Hilfe des Heiratsgutes der Puchs-Tochter saniert werden mußten. So wurde die Herrschaft Ladendorf, die seinerzeit schuldenhalber in Konkurs geraten war, 1745 licitando um 101.644 0. wieder erkauft-"*. Auf Ersuchen Dauns mußte Fr. Carl bezüglich der Transaktion mit den Khevenhüllerischen und Fürstenbergischen Interessenten in Verhandlung tre ten^®. Die Verhandlungen waren schwie rig, aber sie verliefen zu Dauns vollster Zufriedenheit. Fr. Carls Aufgabe in I-adendorf war,einen Revisionsbericht über die Rechnungen des dortigen Verwalters vom Jahre 1746/47 anzufertigen. Um das zu können, mußte er bis zum Jahre 1743 zurückgreifen. Ende 1748 dürfte er diese Aufgabeerledigt haben,da GrafDaun und seine Gemahlin von Schloß Ladendorf aus am 16. Jänner 1749 für seine Untersu chung und Richtigstellung schriftlich ih ren Dank abstatteten. Fr.Carl war peinlich daraufbedacht,al les im Sinne der Gräfin Fuchs durchzu führen. So befindet sich in seinem Nach laß eine undatierte Liste mit Anfragen an die Gräfin unter dem Titel; „Demüthige Berichts- und Anstandtspuncta." Auf ei nem der Länge nach gefalteten Bogen stellte er links die Anfrage, rechts sollte ihm die Gräfin schriftlich antworten. Die Angelegenheit bezog sich aufdie Einquar tierung des Prinzen von Bevern und des Prinzen Carl von Lothringen in Manners dorf."Die Anfragen lauteten z. B., ob die Beheizung mit 10Öfen in 16Zimmern gra tis erfolgen solle oder aber dafür gezahlt werden müsse? Da wegen Eigenbedarfim Meierhofnur 10Pferde eingestellt werden könnten,ob man die andern im Pfarrhof unterbringen solle? Ob die Prinzen jagen dürfen? Falls die Prinzen Wein verlangen sollten, ob dieser gratis oder nur gegen Bezahlung gegeben werden dürfe? Die Gräfin ließ die meisten Fragen offen. Nur bei Carl von Lothringen,mitdem sie einst Maria Theresia nach Florenz begleitete, bemerkte sie kurz:„Prinz Carltrinkt kein weißen Wein." Unbeantwortet ließ die Gräfin die Frage Fr. Carls: „was für ein Compliment ich in Euer Hochgräfl. Excell. hohen Nahmen denen Prinzen zu sa gen habe, oder ob es selbst mit Briefen wird gemacht werden." Solangeim Briefwechsel mit der Gräfin Fuchs meist nur Dienstliches zur Sprache kam,wardies keine Belastungfür Fr.Carl. Aberim Laufe der Zeit zog sie ihn immer mehr in ihre Familienangelegenheiten^' hinein. Es gab Briefe mit über 12 Seiten. Das wurde unserem lieben Fr. Carl lang sam zuviel. Die Gräfin war über die Zu rückhaltung des Fraters verstimmt und ließ ihm dies auch merken. In welcher Form dies geschah ist unbekannt.Fr.Carl gibt an, daß er auf einen solchen Anlaß schon längst gewartet hatte, um seinen Dienst bei der Gräfin zu kündigen". Er bat die Gräfin um Entlassung aus allen Verpflichtungen sowohlseinerPerson als auch seines Ordens ihr gegenüber.Soweit wollte es aber die Gräfin nicht kommen lassen. Durch ihreTochtersuchtesieFr.Carlzu überreden, weiterhin in ihrem Dienst zu bleiben.Zu diesem Zweck sandte sie ihm auch verschiedene Präsente.AberFr.Carl Popp blieb hart. Ja er ging soweit, der Tochter der Gräfin zu verbieten,ihm noch weiterhin zu schreiben. Gräfin Fuchsschrieb noch einige Briefe an Fr. Carl, aus denen ersichtlich ist, weshalb Fr.Carl die Trennung herbeifüh ren wollte." Aus gastlichem Eifer und Sehnsucht nach seiner Gemeinschaft habe er um Enthebung aller Verpflich tungenihrgegenüber verlangt.Sie nehme auch zur KenntnS,daß er nach seinen ei genen Angaben zu keiner Kopfarbeit mehrfähig sei,sondern nur mehrzu geist lichen Übungen ineinem Kolleg.,,Ich will demnach der nunmehrs Von ihnen umb aller heyligen in der Welt und in dem Himmel ansuchenden entlaßung nicht widerstreben. Vor ihre derzeit in meiner Würtschaft angewendete mühe,und Fleiß habe alle erkenntlichkeit, und bin ihm hievor obligirt."Sie ersuchteihn femer,er möge nebst den Rechnungen auch das Absolutorium zurUnterschrifteinsenden. Während sie sonst ihre Briefe an Fr. Carl nur mit „Fuchs" unterschrieb, wurde siejetzt förmlich und unterzeichnete mit „Charlotte verwittibte Gräfin Fuchs, gebohme Gräfin MoUart, Obristhofmeisterin". Hochbeglückt über seine wieder ge wonnene Freiheit schrieb Fr. Carl auf die Rückseite dieses Briefes; „Empfangen und überlesen mit größten Freyden den 11. Jänner Abents Anno 1751. In Män nersdorf mich bedanckt und geantwortet den Tag darauf." Am 14. Jänner 1752 un terzeichnete die Gräfin das Absolutorium des Fr. Carl Popp. Aus diesem geht her vor,daß Fr.Carlvom September 1741 bis letzten Dezember 1751 im Dienst ihrer Herrschaft Mannersdorfstand.Außerdem war er durch 21 Jahre aufihrer Herrschaft Scharfeneck tätig. Die letzten Verrech nungen des scheidenden Gutsinspektors wurden in Ordnung befunden. War nun auch Fr. Carl allen Verpflich tungen der Gräfin Fuchs gegenüber ent bunden,so war dies in bezug aufihre An gehörigen keineswegs cler Fall. Der Ver walter der Daunschen Herrschaft zu La dendorf,Lorentz Wimberger,hatte am 22. April 1752 die Wirtschafls- und Keller rechnungen für das Jahr 1748/49 der zum Verkaufgedachten Herrschaft Ladendorf gelegt Zugleich aber bat er um die Abso lution (Entlastung). Daraufhin wurde Fr. Carl gebeten, in Ladendorf die Revision vorzunehmen und für den Verwalter das Absolutorium aufeusetzen". Nach dem Tod der Gräfin Fuchs (28. April 1754)kam es zwischen ihren Töch tern, den Gräfinnen Daun und Losy,zu Erbstreitigkeiten. Schuld daran war, daß nach dem Willen der Mutter die älteste Töchter das Recht hatte, aus der Erb masse das zu beanspruchen, was ihr per sönlich nützlich schien, und die jüngere Tochter mit dem Rest zufrieden sein soll te. Fr. Carl Popp wurde allseits-bis hin aufzum Kaiser-in Anspruch genommen, Licht in diese Angelegenheit zu bringen. Zunächst richtete im Auftrag Dauns des sen Sekretär Rupprecht an Fr.Carlam 14. Mai 1754 ein Schreibenfolgenden Inhalts; Die Erbinnen hätten den Entschluß ge faßt, die Herrschaften nicht zu zerteilen. Der Jahresertrag von Mannersdorf sei nidit mehrals 14.000 bis 15.000Gulden,da die Wälder zu stark ausgeholzt worden seien.Fr.Carlsei diesam besten bekannt, „mithin Bitten auch Se. ExceU. der Feld zeugmeister dieselbden möchten ihm aus alter Freundschaft vollständig dero gedancken eröffnen, und eine auskunft ge ben sowohl wegen dem Contributionale, alß was die Herrschaft ert;^€, und wie hoch solche geschätzt werden körme, dann aber für die Gräfin (Josepha Daun) Vortheilhafsten wäre diese Herrschaft zu 30
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