der damit belegten Figuren, kaum ihren Kern,denn in der Kunst machen vielfach „die Kleider die Leute",aber sie können damit auch gleichzeitig das Wesen der Abgebildeten verdecken oder zur Un kenntlichkeit umformen oder auch ganz verfälschen.Das Auge des Menschen läßt sich leichter täuschen als sein Ohr. Anm.: 'Wie in den genannten Beiträgen wird auch hier ein intensiver Bezug aufdie bei den wichtigsten und ausführlichen Bü cher Dr. Rupert Feuchtmüller, Die stei nerne Bibel-Die romanische Kirche von Schöngrabern, Wien 1962, und Rupert FeuchtmüUer, Schöngrabern - Die stei nerne Bibel, Wien 1979(zitiert RF 62,RF 79), genommen. 'Vgl. „Die Lilie als Herrschaftssymbol" in: Wild,Georg,Bogumilen und Katharer in ihrer Symbolik I, Wiesbaden 1970. ^ Vgl die drei Prinzipien: Geist, Licht, Finsternis, bei den Sethianern verkörpert auch in: Kain,Abel,Seth.-Siehe in;„Die Sethianer", in J. N. Gruber,Die Ophiten, Würzburg 1864, S.155 ff. '' „Sie verachten die Heilige Schrift, hat ten aber mehrere apokryphe Bücher... Ihr Antinomismus übertraf alles an Frechheit; sie gestatteten namentlich die Sodomie und forderten von den Einzu weihenden die Verwünschung des Na mens Jesu als des psychischen Messias." (J. N. Gruber, Die Ophiten, Würzburg 1864, S.161.) In diesem Text fallen An klänge an Beschuldigungen im Templer prozeß auf. Das Liber Benefactorum des Kollegs St. Michael und die Räte um Ferdinand II. P.Dr. Waldemar Posch Das um 1666 verfaßte Liber Benefacto rum'der Barnabiten istfür die Jahre 1625 bis 1666 mehr als eine bloße Aufzählung der Namen von Wohltätern. Es ist eine Charakterisierung alljenerPersönlichkei ten,die ihnen über die Anfangsschwierig keiten ihrer Festsetzung in Österreich hinweghalfen, vor allem aber ein Loblied auf die kaiserlichen Räte. Neben diesen Männern verblaßt selbst der Name des Kardinals Ernst Adalbert von Harrach, Erzbischof von Prag^ der nach Rom geeilt war,um Ordensleute als Hilfskräftefür seineDiözesezu gewinnen. Auch Kardinal Klesl, der damals in Rom weilte und zugunsten der Barnabiten ein Empfehlungsschreiben an seinen Gene ralvikar TobiasSchwabsandte,wird nicht mehr als notwendig genannt.Schließlich .finden noch Erwähnung FranciscusIngolus, Sekretär der Congregatio de Propa ganda fide,der über den Generalprokura tor der Barnabiten P.Don Carolus Alexis den General der Regularkleriker des hl. ApostelsPaulusP.DonJulius Cavalcanus (1623-1629)^ veranlaßte,die beiden Patres Don Floridus Cremona und Venustus de Venustis für die Mission nach Böhmen bereitzustellen. Alles war gut vorbereitet, doch die letzte Entscheidung des Kaisers ließ auf sich warten. Den Stein ins Rollen brachte Maria Magdalena, die Schwester Ferdinands II. und Witwe Cosimos II., des Großherzogs von Toskana"*.Sie hegte große Sympathie für die Barnabiten und war gerne bereit für sie bei ihrem kaiserlichen Bruder ein zutreten.In einem dringlichen Schreiben® suchte sie ihren Bruder von der Notwen digkeitzu überzeugen,den Barnabiten in seinem Herrschaftsgebiet das Recht auf Niederlassung zu gewähren. Ihr Schrei ben war von Erfolg gekrönt. Am6.August1625reisten die beidenfür die Mission in Böhmen vorgesehenen Pat res ab® und betraten am II. Oktober 1625 erstmals Wiener Boden'. Der Weisung Kardinal Kleslsentsprechend empfing sie der Generalvikar Tobias Schwab nicht nur väterlich, sondern nötigte sie auch, durch mehrere Tage seine Gästezu sein®. Der Wiener Nuntius Carlo Caraffa, der durch ein Schreiben der Congregatio de Propaganda fide verständigt worden war, zeigte sich hocherfreut über die Neuan kömmlinge und ließ sie von da ab nicht mehr aus den Augen. Die Fama' weiß auch zu berichten, sie wären, da sie den Kaiser in Wien nichttrafen,ihm nach Un garn nachgereist. Ferdinand II. weilte dortseitSpätherbst1625,weilsein ältester Sohnin ödenburgzum König von Ungarn gewählt und am 8.Dezember gekrönt worden war'®. Eine erste Begegnung der Barnabiten mitdem Kaiser scheint tatsächlich in Un garn stattgefunden zu haben. Es wäre nämlich sonst schwer erklärlich, wieso der Turiner P.D.Mansvetus Meratus,der am 24.Dezember 1625 in Begleitung des Laienbruders Archangelo" in Wien ein traf, bereits am Fest der Unschuldigen Kinderin Gegenwartdes Kaisers und sei nes Hofstaates in der BurgkapeUe(in capeUa aulica) eine zündende Predigt hielt, die noch lange das Tagesgespräch in Adelskreisen bildete". Anscheinend war es die einnehmende Persönlichkeit des P.D. Mansvetus Meratus'®, die den Ge danken aufkommen ließ, die Barnabiten in Wien zu belassen. In dieser Situation,da noch alles offen lag,mußten die vier Barnabitenirgendwo untergebracht werden. Meratus und sein Reisegefährtefanden fürfünfMonate gra tis Kost und Quartier bei dem Edelmann Maximilian von Hurlocher (Urlocher), Registrator beim Nö. Regiment'"*, wäh rend die beiden anderen vorübergehend bei P. Gabriel Ferrari im Hospitz der Barmherzigen Brüderjenseits der Donau (Donaukanal) Zuflucht fanden. Sollten die Barnabiten endgültig in Wien bleiben, so galt es zahlreiche Schwierigkeiten zu beseitigen. Und hier traten ihnen die kai serlichen Räteals mächtigeHelferzurSei te. Die erste Bresche schlug Johann Udalrich Fürst von Eggenberg, den Ferdi nand n. in den Reichsfürstenstand erho ben und ihm zugleich die Herrschaft Crumlow (Krumau) gegeben hatte'®. Er unterbreitete dem Kaiserden verwegenen Plan, St. Michael den Weltpriestern weg zunehmen und Kirche und Pfarre den Barnabiten zu übergeben. Er trug dieses Anliegen mitsolchem Elan vor,daß er alle anderen Räte mitriß'®.Vorallem traten als Wortführer die Grafen Johann Baptist Werdenberg und Meggau hervor. Nun war es nicht so einfach, über die Kirche und Pfarre St. Michael nach Gut dünken des Kaiserszu verfügen.Standen doch die zeitlichen Güter in Verwaltung eines vom Wiener Stadtrat eingesetzten Kirchmeisters". Es mußte also wenig stens der Schein des Rechts gewahrtblei ben. Keinesfalls konnten die Bestimmun gen des Augsburger Religionsfriedens (1555)hereingezogen werden.Es handelte sich in diesem Fall nicht um Bekenntnis verschiedenheit,sondern es ging um den Besitz einer Gemeinschaft, die dem glei chen Bekenntnis angehörte wie der Lan desherr. Die Bedenken des Kaisers wur den hinweggespült durch eine gewaltige Dokumentenflut,die beweisen sollte,daß eigentlich der Kaiser das Juspatronatum über diese Kirche verfüge. Ja es sei von zeichenhafter Bedeutung für die übrigen Fürsten und Gemeinschaften, wenn Fer dinand II. dieses Recht jetzt zur Anwen dung bringe'®. Zwar wäre vielleicht die Beweiskraft dieser Dokumente zu er schüttern gewesen, aber die reale Macht lag in den Händen der Räte, auf die der Kaiser angewiesen war, um sich im Wi derspiel der Kräfte behaupten zu können. Außerdem war Ulrich Fürst Eggenberg „der unbeschränkte Herr deskaiserlichen WiUens"". Begierig hielten in der Folge die Barna biten an den aus Urkunden herauskristal lisierten Rechtstitel „Juspatronatum" fest. Bereits zur Zehn-Jahr-Feier der ÜbergabederPfarre St.Michaelan sieließ P.D.Linus Vacchius 1636eine Gedenkta fel aufder Epistelseite des Hochaltars an bringen,die den markanten Satzenthielt: „Michaelis Templum, cuius Austriaca Domus Juspatronatum per saecula gessit"®°.So war ausdem vor zehn Jahren ge borenen Rechtstitel ein mehrere hundert Jahrealter geworden.Außerdem erschien es ihnen nicht als unbescheiden, ihrer Kirche - aufgrund zahlreicher kaiserli cher Hulderweise - allmählich den Eh rentitel „Hofkirche" beizulegen. Solange es nur bei dem Titel blieb,hatte kaum je mand etwas dagegen einzuwenden. Die Schwierigkeiten begannen, als sie aus diesem Titel Jurisdiktionsrechte abzulei ten anfingen.Aberauch dawaren sie nicht verlegen. Als der kaiserliche Burgpfarrer 1675 beim Konsistorium Klage führte we gen eines Eingriffs mit Kopulierung kai serlicher Hof^personen, verwiesen die Barnabiten aufdielangeAusübung dieses Rechtes". Bezüglich der Jurisdiktion 21
RkJQdWJsaXNoZXIy NzM2NTQ=