BeiträgezurWiener Diözesangeschichte Bureau-Ordnung zur Beachtung des Personals 1. Gottesfurcht,Sauberkeitund Pünkt lichkeit sind die Voraussetzungen für ein ordentliches Geschäft. 2. Das Personal braucht jetzt nur noch an Wochentagen zwischen 6 Uhr vormit tags und 6 Uhr nachmittags anwesend zu sein. Der Sonntag dient dem Kirchgang. Jeden Morgen wird im Hauptbureau das Gebet gesprochen. 3. Es wird von jedermann die Ablei stung von Uberstunden erwartet, wenn das Geschäft sie begründet erscheinen läßt. 4. Der dienstälteste Angestellte ist für die Sauberkeit der Bureaus verantwort lich. Alle Jungen und Junioren melden sich bei ihm 40 Minuten vor dem Gebet und bleiben auch nach Arbeitsschluß zur Verfügung. 5. Einfache Kleidung ist Vorschrift. Das Personal darf sich nicht in hell schimmernden Farben bewegen und nur ordentlicheStrümpfe tragen.Uberschuhe und Mänteldürfen im Bureau nicht getra gen werden,dadem Personalein Ofen zur Verfügung steht. Ausgenommen sind bei schlechtem Wetter Halstücher und Hüte. Außerdem wird empfohlen,in Winterszei ten täglich vier Pfund Kohle pro Perso nalmitglied mitzubringen. 6. Während der Bureaustunden darf nicht gesprochen werden. Ein Angestell ter, der Zigarren raucht, Alkohol in ir gendwelcher Form zu sich nimmt, Bil lardsäle und politische Lokale aufsucht, gibt Anlaß, seine Ehre, Gesinnung, Rechtschaffenheit und Redlichkeit anzu zweifeln. 7. Die Einnahme von Nahrung ist zwi schen 11.30 Uhr und 12 Uhr erlaubt. Je doch darf die Arbeit dabei nicht einge stellt werden. 8. Der Kundschaftund den Mitgliedern der Geschäftsleitung nebst Familienan gehörigen ist mit Ehrerbietung und Be scheidenheit zu begegnen. 9. Jedes Personalmitglied hat die Pflicht, für die Erhaltung seiner Gesund heit Sorge zu tragen, im Krankheitsfälle wird die Lohnzahlung eingestellt.Es wird daher dringend empfohlen, daß jeder mann von seinem Lohn eine hübsche Summe für einen solchen Fall wie auch für die alten Tage beiseitelegt,damiter bei Arbeitsunvermögen und bei abnehmen der Schaffenskraft nicht der Allgemein heit zur Last fällt. 10. Zum Abschluß sei die Großzügig keit dieser neuen Bureau-Ordnung be tont. Zum Ausgleich wird eine wesentli che Steigerung der Arbeit erwartet. Entnommen aus den verschiedensten Arbeitsbestimmungen und Betriebsord nungen von Fakturen, Comptoirs und Amtsstuben der Jahre 1803 bis 1872. An gebrachtim Vorraum der Oemolk(österr. Molkerei- und Käseverband reg. GmbH), Wien I, Werdertorgasse 5. Als Wehrmachtsseelsorger im Zweiten Weltkrieg KR Hubert Braschke Esist eine Tatsache,daß die Religion ei nen großen Einfluß auf die Soldaten aus übt, daß diese um so mehr gehorsamer, gewissenhafter und opfermutiger sind,je mehr die Religion Macht über ihre Her zen, über ihren Willen und über ihre See len erlangt hat. Einer meiner ehemaligen Generale,ich glaube, es war Generalleutnant Peter Weyher, ein überzeugter Katholik, sagte einmal über die erteilte Generalabsolu tion: „Dieser Akt der heiligen Handlung war so erhebend und ergreifend, daß er bei der Truppe den tiefsten, unvergeßli chen Eindruck hervorbrachte und viel leicht ein bedeutender Hebel gewesen sein mag,daß die Truppe, ungeachtet ei nes heftigen Geschütz- und Kleinfeuers, BEILAGE ZUM NNIENER DIOZESNSl BLNT 22. Jahrgang, Nr.3 Wien,1. Dezember 1981 INHALT Bureau-Ordnung. Als Wehrmachtsseelsorger im Zweiten Weltkrieg. Krieg verloren - Sorgen der Feldpriester. Das ,,quasi Todten-Protocoll" der Pfarre St. Michael in Wien 1433-1626. Erinnerungen an die Familie von Papen in NÖ. Richtigstellungen. Zum Überfall auf das eb. Pa lais im Oktober 1938. Zur Geschichte der Heiligen verehrung in der Landschaft zwischen der Schmida und dem Göllersbach. MariaUnbefleckte Empfängnis. Getto. Die Heiligen Drei Könige. Detto. St. Georg. Die „DREI APOSTEL" in der romanischen Kirchezu Schöngrabern, NÖ. Stockerauer Wallfahrten nach Mariazell (1657-1981). Über Predigten in Wien 1923. 33
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